• Neufelderkoog (Landkreis Dithmarschen, Schleswig-Holstein)
Veranstaltung eines Wanderlagers Anzeige

Wanderlager anzeigen

Wenn Sie ein Wanderlager veranstalten und dieses öffentlich ankündigen möchten und die An- und Abreise der Teilnehmenden geschäftsmäßig durch Sie als Veranstalterin oder Veranstalter oder durch mit Ihnen zusammenwirkende Personen erfolgen soll, müssen Sie dies vorher anzeigen.

Beschreibung

Ein Wanderlager liegt vor, wenn Sie außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung und außerhalb einer Messe, einer Ausstellung oder eines Marktes von einer festen Verkaufsstätte aus vorübergehend Waren oder Dienstleistungen vertreiben wollen.

Sie müssen die Veranstaltung eines Wanderlagers anzeigen, wenn Sie darauf durch öffentliche Ankündigung hinweisen und die An- und Abreise der Teilnehmenden durch Sie als geschäftsmäßig erbrachte Beförderung oder von Personen im Zusammenwirken mit Ihnen erfolgt.

Als Veranstalterin oder Veranstalter eines Wanderlagers müssen Sie sicherzustellen, dass die öffentliche Ankündigung des Wanderlagers folgende Informationen enthält:

  • die Art der Ware oder Dienstleistung, die im Rahmen des Wanderlagers vertrieben wird,
  • der Ort des Wanderlagers,
  • Ihr Name, Ihre Anschrift, unter der Sie niedergelassen sind, sowie Angaben, die eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit Ihnen ermöglichen, einschließlich einer Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse,
  • in leicht erkennbarer und deutlich lesbarer Form Informationen darüber, unter welchen Bedingungen der Verbraucherin oder dem Verbraucher bei Verträgen, die im Rahmen des Wanderlagers abgeschlossen werden, ein Widerrufsrecht zusteht.

In der öffentlichen Ankündigung eines Wanderlagers dürfen Sie keine unentgeltlichen Zuwendungen in Form von Waren oder Leistungen einschließlich Preisausschreiben, Verlosungen und Ausspielungen ankündigen.
Folgende Dienstleistungen oder Waren dürfen Sie anlässlich eines Wanderlagers nicht vertreiben oder vermitteln:

  • Finanzanlagen
  • Versicherungsverträge und Bausparverträge sowie Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen,
  • bestimmte Medizinprodukte Nahrungsergänzungsmittel.

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Version

Technisch erstellt am 18.02.2020

Technisch geändert am 06.05.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt, in deren Bezirk das Wanderlager stattfinden soll.

Hinweise für Schleswig-Holstein: Anzeige eines Wanderlagers gemäß § 56a GewO - EA

Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt, in deren Bezirk das Wanderlager stattfinden soll.

Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Adresse

Hausanschrift

Deliusstraße 10

24114 Kiel

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr  

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

Fax: +49 431 530550-99

E-Mail: info@ea-sh.de

De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

Formulare

Wanderlager: Anzeige (Antragsassistent)

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

Version

Technisch erstellt am 28.10.2009

Technisch geändert am 13.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 400 - Ordnung, Umwelt, Verkehr, Wahlen

Adresse

Hausanschrift

Mittelstraße 1

25709 Marne

Kein Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag-Mittwoch und Freitag 08.00 Uhr -12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr sowie nach Vereinbarung Bürgerbüro Friedrichskoog: Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: + 49 4851 9596-41

E-Mail: ordnungsamt@amt-marne-nordsee.de

Bankverbindung

Amtskasse Marne-Nordsee

Empfänger: Amtskasse Marne-Nordsee

IBAN: DE16 2225 0020 0000 0002 80

BIC: HSHNDEH1

Bankinstitut: Sparkasse Westholstein

Version

Technisch erstellt am 27.04.2010

Technisch geändert am 28.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Als Veranstalterin oder Veranstalter eines Wanderlagers müssen Sie folgende Angaben machen:

  • Ort, Datum und Uhrzeit des Wanderlagers,
  • Ihr Name sowie gegebenenfalls der Name der Personen, für welche die Rechnung der Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden, einschließlich der Anschrift, unter der diese Personen niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und die Vertretungsberechtigten,
  • Angaben, die eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit Ihnen ermöglichen, einschließlich einer Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse,
  • Angabe des Handelsregisters, Vereinsregisters oder Genossenschaftsregisters, in das Sie eingetragen sind und die entsprechende Registernummer,
  • Wortlaut und Form der beabsichtigten öffentlichen Ankündigung,
  • gegebenenfalls den Namen einer schriftlich bevollmächtigten Vertreterin oder eines schriftlich bevollmächtigten Vertreters, die oder der das Wanderlager an Ort und Stelle für Sie leitet

Formulare

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Sie müssen die Veranstaltung eines Wanderlagers spätestens 4 Wochen vor Beginn anzeigen, sofern durch eine öffentliche Ankündigung auf die Veranstaltung hingewiesen werden soll und die An- und Abreise der Teilnehmenden durch Sie als geschäftsmäßig erbrachte Beförderung oder von Personen im Zusammenwirken mit Ihnen erfolgen soll.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 09.02.2024

Version

Technisch erstellt am 07.10.2009

Technisch geändert am 01.01.2025

Stichwörter

Verkaufswagen, Verkaufsstätte, Kaffeefahrt, Verkaufsveranstaltung, Reisegewerbe, Wanderlager, Reisegewerbekarte

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020