Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Wer ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder ummeldet, deren/dessen Zuverlässigkeit überprüft die Gewerbebehörde anhand eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde.
Beschreibung
Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:
- An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
- hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
- Edelsteine, Perlen und Schmuck
- Altmetallen
- Auskunfteien, Detekteien
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
- Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
- Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge
Online-Dienst
Gewerbeanmeldung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Gewerbebehörde
Zuständigkeit
Gewerbebehörde
Hinweise für Schleswig-Holstein: EA-Überwachungsbedürftige Gewerbe
Wichtiger Hinweis:
Für die Anzeige eines überwachungsbedürftigen Gewerbes über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Ansprechpartner
Amt Schrevenborn - Sachgebiet 11 Meldewesen Heikendorf
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: Einwohnermeldeamt@amt-schrevenborn.de(Funktionsmailadresse)
Telefon Festnetz: 0431 2409-0(über Zentrale)
Fax: 0431 2406-600
Kontaktperson
Frau Wenzkus (Sachgebiet Ordnungswesen)
Herr Witt (Sachgebiet Ordnungswesen)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 0431 2409-122
E-Mail: einwohnermeldeamt@amt-schrevenborn.de
Fax: 0431 2409-600
Amt Schrevenborn - Sachgebiet 11 Meldewesen Mönkeberg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: Einwohnermeldeamt@amt-schrevenborn.de(Funktionsmailadresse)
Telefon Festnetz: 0431 23972-0(über Zentrale)
Fax: 0431 23972-650
Kontaktperson
Frau Martensen
Hausanschrift
Fax: 0431 23972-650
E-Mail: einwohnermeldeamt@amt-schrevenborn.de
Telefon Festnetz: 0431 23972-502
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de
Formulare
Überwachungsbedürftige Gewerbe: Zuverlässigkeitsprüfung (Antragsassistent)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
Amt Schrevenborn - Sachgebiet 11 Meldewesen Schönkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: Einwohnermeldeamt@amt-schrevenborn.de(Funktionsmailadresse)
Telefon Festnetz: 04348 709-0(über Zentrale)
Fax: 04348 709-650
Kontaktperson
Frau Kröger (Meldewesen/Gewerbe)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04348 709-402
E-Mail: einwohnermeldeamt@amt-schrevenborn.de
Fax: 04348 709-640
Frau Scheffler (Meldewesen/Gewerbe)
Hausanschrift
Fax: 04348 709-640
E-Mail: einwohnermeldeamt@amt-schrevenborn.de
Telefon Festnetz: 04348 709-403
erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
- bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
- bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
- Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
- bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
- bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
- bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
- bei juristischen Personen
Formulare
- Formulare: ja, ggf. GewA1 oder GewA 2 gemäß Gewerbeanzeigenverordnung
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
Voraussetzungen
Anmeldung oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
1. Melden Sie Ihr überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder um.
2. Beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde und reichen Sie diese bei der Gewerbebehörde ein.
3. Die Gewerbebehörde prüft Ihre Zuverlässigkeit.
Fristen
Unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes
Kosten
Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin (SenWiEnBe) am 07.10.2020
Stichwörter
Gold, Lederbekleidung, Erzeugnisse, Gebäudesicherungseinrichtungen, Überwachungsbedürftig, Autohandel, Dietrich, Schmuck, Zuverlässigkeitsprüfung, Unterkunftsvermittlung, Partnerbörse, Reisebüro, Kraftfahrzeuge, Fotoapparaten, Vermittlung, Gewerbeanmeldung, Pelzbekleidung, Auskunfteien, Silber, Konsumgüter, Platin, Ehevermittlung, Unterhaltungselektronik, Gebrauchtwarenhandel, Computer, Gebrauchtwagen, Edelmetalle, Luxuskonsumgüter, Kfz, Schlüsseldienst, Detekteien, Partnervermittlung, Handel, Videokameras, Sicherungsanlagen, Gebrauchtwagenhandel, Perlen, Hochwertige, optisch, gebraucht, Teppiche, Reisen, Fahrräder, Autos, Überprüfungspflichtig, Edelsteine, Gewerbe, Öffnungswerkzeuge, Verkauf, Altmetalle