Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Wer ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder ummeldet, deren/dessen Zuverlässigkeit überprüft die Gewerbebehörde anhand eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde.
Beschreibung
Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:
- An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
- hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
- Edelsteine, Perlen und Schmuck
- Altmetallen
- Auskunfteien, Detekteien
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
- Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
- Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge
Online-Dienst
Leistung über den Einheitlichen Ansprechpartner beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Gewerbebehörde
Zuständigkeit
Gewerbebehörde
Wichtiger Hinweis:
Für die Anzeige eines überwachungsbedürftigen Gewerbes über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Ansprechpartner
Bürgerbüro - Stadt Preetz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Bürgerbüro und Standesamt Montag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr - nur mit vorheriger Terminvereinbarung Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro und das Standesamt: [ ] Bürgerbüro wegen Softwareumstellung vom 21.06.2024 bis 27.06.2024 geschlossenIm Bürgerbüro der Stadt Preetz wird eine umfangreiche Umstellung und Erneuerung der Software erfolgen. Aus diesem Grund muss das Bürgerbüro im Zeitraum vom 21.06.2024 bis 27.06.2024 für den Besucherverkehr geschlossen werden. Während dieser Umstellungsphase sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros zudem telefonisch nicht erreichbar.Für die Programmumstellung müssen zunächst umfangreiche Vorbereitungen getroffen werden. Dies betrifft insbesondere die Einwohnermeldedaten, die aus der bisher genutzten Software exportiert werden und in das neue Programm eingespielt und verarbeitet werden müssen.Die Stadtverwaltung bittet daher um Verständnis, dass für diese umfangreiche Umstellung der grundlegenden Betriebssoftware des Bürgerbüros eine vorübergehende Schließung unvermeidlich ist und bittet deshalb allen Bürgerinnen und Bürger, die notwendigen Verwaltungswege, z.B. Beantragung von Ausweisdokumenten, frühzeitig zu erledigen und empfiehlt hierzu die Online-Terminbuchung auf www.preetz.de zu nutzen, um Wartezeiten zu vermeiden.
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@preetz.de
Kontaktperson
Frau Christiane Gerlitz
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Formulare
Überwachungsbedürftige Gewerbe: Zuverlässigkeitsprüfung (Antragsassistent)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
- bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
- bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
- Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
- bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
- bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
- bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
- bei juristischen Personen
Formulare
- Formulare: ja, ggf. GewA1 oder GewA 2 gemäß Gewerbeanzeigenverordnung
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
Voraussetzungen
Anmeldung oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
1. Melden Sie Ihr überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder um.
2. Beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde und reichen Sie diese bei der Gewerbebehörde ein.
3. Die Gewerbebehörde prüft Ihre Zuverlässigkeit.
Fristen
Unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes
Kosten
Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin (SenWiEnBe) am 07.10.2020
Stichwörter
Fotoapparaten, Gebäudesicherungseinrichtungen, Sicherungsanlagen, Auskunfteien, Unterhaltungselektronik, Perlen, Fahrräder, Schmuck, Gewerbeanmeldung, Autos, Konsumgüter, Dietrich, Lederbekleidung, Edelmetalle, optisch, Detekteien, Gebrauchtwagen, Autohandel, Teppiche, Gebrauchtwarenhandel, gebraucht, Hochwertige, Schlüsseldienst, Partnerbörse, Vermittlung, Gewerbe, Gebrauchtwagenhandel, Handel, Überprüfungspflichtig, Verkauf, Pelzbekleidung, Reisebüro, Platin, Ehevermittlung, Erzeugnisse, Edelsteine, Unterkunftsvermittlung, Öffnungswerkzeuge, Luxuskonsumgüter, Altmetalle, Computer, Kfz, Reisen, Silber, Überwachungsbedürftig, Kraftfahrzeuge, Gold, Zuverlässigkeitsprüfung, Videokameras, Partnervermittlung