Bodenrichtwert Auskunft

    Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen

    Wenn Sie Informationen über Bodenrichtwerte haben möchten, zum Beispiel im Vorfeld eines Grundstückskaufs oder Bauvorhabens, können Sie die Bodenrichtwerte online einsehen oder schriftliche Auskünfte und Auszüge erhalten.

    Beschreibung

    Sie haben ein allgemeines Interesse am Grundstücksmarkt oder wollen ein Grundstück erwerben beziehungsweise verkaufen? Dann können Sie sich auf verschiedene Weisen über das Niveau der Bodenpreise in der Region informieren.

    Einen schnellen und kostenfreien Überblick über die Bodenrichtwerte bekommen Sie

    • bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse vor Ort,
    • über Internetportale der Bundesländer,
    • oder  über das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D).
      • Hinweis: Im Saarland und in Baden-Württemberg ist der Online-Dienst nicht verfügbar.


    Hinweis: Für die Grundsteuererklärung halten die Bundesländer teilweise für ihre jeweiligen Grundsteuermodelle eigens dafür vorgesehene Portale als Hilfestellung für die Abgabe der Grundsteuererklärungen bereit.

    Schriftliche Auskünfte (einschließlich amtlicher Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte) können Sie beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.

    Benötigen Sie die Bodenrichtwerte für Ihre Grundsteuererklärung für die Hauptfeststellung auf den 01.01.2022? Diese finden Sie unter Schleswig-Holstein.de/Grundsteuer.

    Bei Fragen zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung können Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt wenden.

    Online-Dienst

    Auskünfte oder Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte beantragen Bodenrichtwerte online einsehen

    ID: L100012_265234510

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaisertraße 10

    24768 Rendsburg

    Postfachadresse

    Kaiserstraße 8

    Postfach 905

    24758 Rendsburg

    Öffnungszeiten

    Mo 8.00-12.00 Uhr; Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr; Mi 7.15-12.00 Uhr; Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr; Fr 8.00-12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4331 202-295

    Telefon Festnetz: +49 4331 202-0

    E-Mail: info@kreis-rd.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 5071

    24062 Kiel

    Hausanschrift

    Mercatorstraße 1

    24106 Kiel

    Kontakt

    Fax: +49 431 383-2099

    Telefon Festnetz: +49 431 383-0

    E-Mail: Poststelle@LVermGeo.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 8

    24768 Rendsburg

    Postfachadresse

    Postfach 905

    24758 Rendsburg

    Öffnungszeiten

    Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail. Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr Mi. 7:15-12:00 Uhr Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Fr. 8:00-12:00 Uhr Abweichende Öffnungszeiten gelten für: Zuwanderung Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 8:00-12:00 Uhr Fr. geschlossen Aufzug vorhanden: ja

    Kontakt

    Fax: +49 4331 202-295

    Telefon Festnetz: +49 4331 202-0

    E-Mail: info@kreis-rd.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Leistungsklage auf Auskunftserteilung

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) am 19.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English