Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 8.00-12.00 Uhr; Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr; Mi 7.15-12.00 Uhr; Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr; Fr 8.00-12.00 Uhr
Kontakt
Zuständigkeit für
Kreis Rendsburg-Eckernförde (Schleswig-Holstein)
- Abfallgebühr bezahlen
- Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
- Anzeige von Trinkwasseranlagen und Hausbrunnen
- Apostille
- Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Biotop Schutz
- Bodenabbau/Abgrabungen/Aufschüttungen - Genehmigung
- Bodenschutz
- Datenschutz
- Erlaubnis für das Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer beantragen
- Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Errichtung eines Tiergeheges anzeigen
- Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert eines Grundstücks oder dem Recht an einem Grundstück beantragen
- Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben
- Genehmigung zur Errichtung oder Änderung einer Anlage an oberirdischen Gewässern beantragen
- Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Hochwasser / Hochwasserschutz
- Hochwasserschutz: Förderung von Maßnahmen
- Naturschutz: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Naturschutz: Eingriffe in Natur/Umwelt - Genehmigung
- Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
- Papierabfälle zur Entsorgung abgeben
- Register und Nachweise über den Verbleib von Abfällen führen
- Restabfälle zur Entsorgung abgeben
- Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen
- Schutzgebiete
- Sperrmüll zur Entsorgung abgeben
- Wahlen
- Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen
- Wassergefährdende Stoffe: Anzeigepflicht nach § 40 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen