Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

    Außenwerbung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.

    Beschreibung

    Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet, wie zum Beispiel Vitrinen, Aufsteller, Flyer. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Dies gilt unter anderem auch für Wahlwerbung.

    Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Anbringen von Außenwerbung in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen können im Einzelfall nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, zum Beispiel bei Werbeanlagen für die eigene Leistung am Ort der eigenen Leistung.

    Online-Dienste

    Plakatierung im öffentlichen Straßenraum online beantragen

    ID: L100012_279343936

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    Version

    Technisch erstellt am 04.10.2022

    Technisch geändert am 27.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Sondernutzungserlaubnis des öffentlichen Straßenraums online beantragen

    ID: L100012_276396066

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    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2022

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Bei Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Bei Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.

    Ansprechpartner

    Stadt Rendsburg - Fachdienst Ordnung und Verkehr - Sondernutzung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Gymnasium 4

    24768 Rendsburg

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 16:00 Uhr - mit Termin Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 18:00 Uhr - mit Termin Freitag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4331 206-0

    Fax: +49 4331 206-270

    E-Mail: info@rendsburg.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 20.07.2022

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Stadt Rendsburg - Fachdienst Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Gymnasium 4

    24768 Rendsburg

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) Di. 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 16:00 Uhr (mit Termin) Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 18:00 Uhr (mit Termin) Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4331 206-0

    Fax: +49 4331 206-270

    E-Mail: info@rendsburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.10.2022

    Technisch geändert am 18.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Stadt Rendsburg - Die Bürgermeisterin

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Gymnasium 4

    24768 Rendsburg

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 16:00 Uhr (mit Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 18:00 Uhr (mit Termin) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4331 206-0

    Fax: +49 4331 206-270

    E-Mail: info@rendsburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 25.03.2010

    Technisch geändert am 05.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Das Anbringen von Außenwerbung kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 15.01.2025

    Stichwörter

    Plakatierung, Plakat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020