Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Online-Dienst
Baumfällgenehmigung NF - Amt Föhr-Amrum
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zuständige Stelle
Hinweise für Föhr-Amrum: Baumfällgenehmigung - Föhr-Amrum
Für den Bereich der Insel Amrum steht Ihnen die Außenstelle des Amtes Föhr-Amrum, Ordnungsamt und Bürgerservice, Strunwai 5, 25946 Nebel, Frau Katja Krahmer, +49 4682-9411-43, k.krahmer@amtfa.de, als Ansprechpartner zur Verfügung.
Für den Bereich der Insel Föhr Föhr (Alkersum, Nieblum sowie Wyk auf Föhr) steht Ihnen das Bau- und Planungsamt, Hafenstraße 23, 25938 Wyk auf Föhr, Frau Femke Lorenzen, +49 4681 5004-810, f.lorenzen@amtfa.de, als Ansprechpartner zur Verfügung.
- Baumschutzsatzung der Stadt Wyk auf Föhr
- Baumschutzsatzung der Gemeinde Nieblum
- Baumschutzsatzung der Gemeinde Alkersum
Für den Bereich der Insel Amrum steht Ihnen die Außenstelle des Amtes Föhr-Amrum, Ordnungsamt und Bürgerservice, Strunwai 5, 25946 Nebel, Frau Katja Krahmer, +49 4682-9411-43, k.krahmer@amtfa.de, als Ansprechpartner zur Verfügung.
Für den Bereich der Insel Föhr Föhr (Alkersum, Nieblum sowie Wyk auf Föhr) steht Ihnen das Bau- und Planungsamt, Hafenstraße 23, 25938 Wyk auf Föhr, Frau Femke Lorenzen, +49 4681 5004-810, f.lorenzen@amtfa.de, als Ansprechpartner zur Verfügung.
Zuständigkeit
Hinweise für Föhr-Amrum: Baumfällgenehmigung - Föhr-Amrum
Für die Erteilung einer Baumfällgenehmigung stehen Ihnen im Bereich des Amtes Föhr-Amrum zwei zuständige Stellen zur Verfügung.
Für die Erteilung einer Baumfällgenehmigung stehen Ihnen im Bereich des Amtes Föhr-Amrum zwei zuständige Stellen zur Verfügung.
Ansprechpartner
Amt Föhr-Amrum - Fachbereich 3 - Bau- und Planungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Öffentlicher Parkplatz Am Köningsgarten
Anzahl: 10
Gebühren: ja
Am Gewerbegebiet
Bus: 1, 2, 11 sowie 21
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Zugang zum Bau- und Planungsamt erfolgt über den Eingang Am Hafendeich auf der rechten Gebäudeseite.
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes ( https://www.amtfa.de/mitarbeiter ) kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung unter  https://www.amtfa.de/onlinetermine .
Kontakt
Internet
Amt Föhr-Amrum - Nebenstelle Amrum - Ordnungsamt und Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Besucherparkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Nebel Mitte
Bus: Linie 1
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes ( https://www.amtfa.de/mitarbeiter ) kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung unter  https://www.amtfa.de/onlinetermine .
Kontakt
Internet
Formulare
Hinweise für Nordfriesland: Genehmigung zum Baumfällen
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Baum, Naturschutz, Bäume, Artenschutz, Ausnahmegenehmigung, Fällen, Schnitt, Landschaftsbestandteil