Amt Föhr-Amrum - Fachbereich 3 - Bau- und Planungsamt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Zugang zum Bau- und Planungsamt erfolgt über den Eingang Am Hafendeich auf der rechten Gebäudeseite.
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes ( https://www.amtfa.de/mitarbeiter ) kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung unter  https://www.amtfa.de/onlinetermine .
Kontakt
Internet
Zuständigkeit für
Gemeindeverband Föhr-Amrum (Kreis Nordfriesland, Schleswig-Holstein)
- Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen
- Anliegerbescheinigung beantragen
- Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Beseitigung von Anlagen beantragen
- Erlaubnis für das Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer beantragen
- Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen
- Erschließungsbeitrag zahlen
- Hausnummernvergabe
- Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen
- Instandhaltung einer Gehwegüberfahrt melden
- Kanalstörung melden
- Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
- Sondernutzung von öffentlichem Raum innerhalb einer Ortschaft beantragen
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
- Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
- Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden
- Straßenbaubeiträge/Straßenausbaubeiträge
- Straßenbeleuchtungsstörung melden
- Straßenreinigung
- Veränderungssperren
- Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung
- Winterdienst