Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums AusnahmegenehmigungOnline erledigen

    Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt. 

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Online-Dienst

    Baumfällgenehmigung online beim Amt beantragen

    ID: L100012_271601593

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Hinweise für Föhr-Amrum: Baumfällgenehmigung - Föhr-Amrum

    Für den Bereich der Insel Amrum steht Ihnen die Außenstelle des Amtes Föhr-Amrum, Ordnungsamt und Bürgerservice, Strunwai 5, 25946 Nebel, Frau Katja Krahmer, +49 4682-9411-43, k.krahmer@amtfa.de, als Ansprechpartner zur Verfügung.

    Für den Bereich der Insel Föhr Föhr (Alkersum, Nieblum sowie Wyk auf Föhr) steht Ihnen das Bau- und Planungsamt, Hafenstraße 23, 25938 Wyk auf Föhr, Frau Femke Lorenzen, +49 4681 5004-810, f.lorenzen@amtfa.de, als Ansprechpartner zur Verfügung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Naturschutzbehörden) oder falls in Ihrer Gemeinde eine Baumschutzsatzung besteht, an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Hinweise für Föhr-Amrum: Baumfällgenehmigung - Föhr-Amrum

    Für die Erteilung einer Baumfällgenehmigung stehen Ihnen im Bereich des Amtes Föhr-Amrum zwei zuständige Stellen zur Verfügung.

    Ansprechpartner

    Amt Föhr-Amrum - Bau- und Planungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hafenstraße 23

    25938 Wyk auf Föhr

    Parkplätze

    • Parkplatz: Öffentlicher Parkplatz Am Köningsgarten
      Anzahl: 10  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Am Gewerbegebiet
      Linie:
      • Bus: 1, 2, 11 sowie 21

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Zugang zum Bau- und Planungsamt erfolgt über den Eingang Am Hafendeich auf der rechten Gebäudeseite.

    Öffnungszeiten

    - Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4681 5004-810

    Fax: +49 4681 5004-841

    E-Mail: bauamt@amtfa.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt Föhr-Amrum - Außenstelle Amrum - Ordnungsamt und Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Strunwai 5

    25946 Nebel

    Parkplätze

    • Parkplatz: Besucherparkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Nebel Mitte
      Linie:
      • Bus: Linie 1

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    - Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 4682 9411-14

    Telefon Festnetz: +49 4682 9411-0(Zentrale)

    E-Mail: oa-amrum@amtfa.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hilfreich sind Lagepläne, Beschreibungen sowie weitere Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind. Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung, Landschaftsbestandteil, Fällen, Naturschutz, Bäume, Baum, Schnitt, Artenschutz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de