Reisegewerbekarte beantragen
Wenn Sie keine gewerbliche Niederlassung haben oder außerhalb dieser Waren zum Verkauf, Leistungen oder unterhaltende Tätigkeiten als Schaustellerin bzw. Schausteller oder nach Schaustellerart anbieten möchten, dann müssen Sie dafür eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte) beantragen.
Beschreibung
Sie betreiben ein Reisegewerbe und benötigen hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde (Reisegewerbekarte), wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- Waren feilbieten oder Bestellungen aufsuchen bzw. ankaufen oder
- Leistungen anbieten bzw. Bestellungen auf Leistungen aufsuchen.
Hierunter fallen insbesondere Tätigkeiten wie:
- das Aufsuchen von Wohnungen oder Geschäften (Haustürgeschäfte) ohne vorhergehende Bestellung,
- das Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße oder auf öffentlichen Plätzen,
- unterhaltende Tätigkeiten als Schaustellende oder nach Schaustellerart (volksfesttypische Geschäfte).
Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis (Reisegewerbekarte) ist die persönliche Zuverlässigkeit der Antragstellerin bzw. des Antragstellers, und zwar in Bezug auf die konkret avisierte reisegewerbliche Tätigkeit.
Für die Ausübung der Erlaubnisgewerbe (u.a. Bewacher, Immobilienmakler, Bauträger, Baubetreuer, Anlageberater, Versicherungsvermittler, Versicherungsberater) im Reisegewerbe werden zusätzlichen die Anforderungen entsprechend den Anforderungen im stehenden Gewerbe gestellt.
Jede Erweiterung der gewerblichen Tätigkeit oder der angebotenen Waren und Leistungen ist erneut genehmigungspflichtig und wird in der vorhandenen Reisegewerbekarte auf Antrag nachgetragen. Die Reisegewerbekarte gilt bundesweit.
Soweit Sie Arbeitnehmende beschäftigen, benötigen diese eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie Ihrer Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte oder Kopie oder Zweitschrift ist während der Reisegewerbetätigkeit mitzuführen.
Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit
Für einige Tätigkeiten des Reisegewerbes benötigen Sie keine Reisegewerbekarte. Das betrifft beispielsweise:
- den Vertrieb von Lebensmitteln oder anderen Waren des täglichen Bedarfs, wenn diese von nicht ortsfesten, also mobilen, Verkaufsstellen in regelmäßigen kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle vertrieben werden,
- das Feilbieten von Druckwerken im Straßenverkauf (mobiler Zeitungsverkauf)
Diese Tätigkeit unterliegen jedoch den übrigen Bestimmungen für das Reisegewerbe (z. B. der Anzeigepflicht), soweit dort nichts Anderes bestimmt ist.
Hinweise für Segeberg: Reisegewerbekarte beantragen
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.
Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Online-Dienst
Leistung über den Einheitlichen Ansprechpartner beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise der Betrieb seinen Sitz hat oder haben wird.
Ansprechpartner
Kreis Segeberg - Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr. Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr. Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Kontakt
E-Mail: ordnung@segeberg.de
Internet
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Formulare
Reisegewerbe: Reisegewerbekarte (Antragsassistent)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
Amt Auenland Südholstein - Sachgebiet IV (Ordnungswesen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr montags 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr donnerstags 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4191 5009-0
Kontaktperson
Frau Sonja Lohse
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personaldokument
- Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Foto (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
- Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- nach Belegart O.
- Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
- nach Belegart 9.
- Aktueller Auszug aus dem Handels oder Vereinsregister
- Eingetragene Unternehmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Register ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.
- Ggf. Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Diese ist nach dem Regeln des Infektionsschutzgesetz nur erforderlich beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln
Formulare
- Onlineverfahren möglich: ja (sofern angeboten)
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Gewerbliche Zuverlässigkeit
(Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betrugs, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder wegen eines Vergehens gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu einer Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind.)
Rechtsgrundlage(n)
- § 55 Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 55a, 55b Gewerbeordnung (GewO)
Rechtsbehelf
- Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein)
- verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte bei Ihrer zuständigen Behörde gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Wenn alle Unterlagen vollständig sind, erhalten Sie die beantragte Reisegewerbekarte.
Fristen
Die Reisegewerbekarte muss vor Aufnahme der Tätigkeit erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung (einige Wochen vor beabsichtigtem Betriebsbeginn) ist daher erforderlich.
Wenn Sie eine Erlaubnis für eine Tätigkeit im Reisegewerbe beantragt haben, gilt die Erlaubnis als erteilt, wenn die Behörde nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über Ihren Antrag entschieden hat
Es handelt ordnungswidrig, wer ohne die erforderliche Reisegewerbekarte tätig wird.
Bearbeitungsdauer
Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Die Gebühr für die Erteilung einer Reisegewerbekarte beträgt 70,00 EUR.: Gebühr 70.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie eine Reisegewerbekarte besitzen, sind Sie verpflichtet, diese während der Ausübung des Gewerbes mit sich zu führen. Wenn Sie eine Verkaufsstelle oder eine andere Einrichtung (z. B. einen Verkaufswagen) benutzen, müssen Sie Ihren Namen und Vornamen oder die Firma außen sichtbar anbringen.
Die selbstständige unterhaltende Tätigkeit als Schausteller oder Schaustellerin oder nach Schaustellerart gehört zum Reisegewerbe und erfordert seitens der geschäftsinhabenden Person eine Reisegewerbekarte. Wenn die geschäftsinhabende Person am Ort der Darbietung nicht selber tätig wird, hat sie den dort anwesenden Beschäftigten eine Zweitschrift der Reisegewerbekarte mitzugeben.
Wer selbständig als Schaustellerin bzw. Schausteller oder nach Schaustellerart eine versicherungspflichtige Tätigkeit im Reisegewerbe ausübt, hat für sich und die in seinem Gewerbebetrieb beschäftigten Personen eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch seine oder deren Tätigkeit verursachten Personen- und Sachschäden abzuschließen und für die Dauer seiner Tätigkeit aufrechtzuerhalten.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Handelsreisender, Schausteller, Vertreter, Straßenhändler, Reisegewerbe, Reisegewerbekarten für ambulante Händler, Marktverkauf, Ausstellung von Reisegewerbekarten, Bauchladen, Reisegewerbekarten, Reisegewerbekarte, Handel, Reisegewerbekarte ändern, Ohne Bestellung, Haustürgeschäft, Gewerbe, Reisegewerbekarten beantragen, Änderung Reisegewerbekarte, Mobiler Standverkauf, Unterhaltende Tätigkeit, Wandergewerbe
Metainformation
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Oersdorf
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Oering
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Blunk
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Travenhorst
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Seedorf (Segeberg)
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Bad Bramstedt
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Winsen
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Neuengörs
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Sülfeld
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Hüttblek
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Itzstedt
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Bornhöved
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Stuvenborn
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Wakendorf I
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Leezen
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Rohlstorf
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Nahe
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Schackendorf
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Tensfeld
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Auenland Südholstein
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Geschendorf
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Henstedt-Ulzburg
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Westerrade
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Gönnebek
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Kayhude
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Schmalensee
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Groß Rönnau
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Bad Segeberg
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Klein Rönnau
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Nehms
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Weede
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Ellerau
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Wahlstedt
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Boostedt-Rickling
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Tarbek
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Bad Bramstedt-Land
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Bahrenhof
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Glasau
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Klein Gladebrügge
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Seth
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Krems II
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Sievershütten
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Wensin
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Wakendorf II
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Bühnsdorf
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Schieren
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Dreggers
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Kaltenkirchen
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Pronstorf
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Kattendorf
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Traventhal
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Trappenkamp
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Negernbötel
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Fahrenkrug
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Kisdorf
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Damsdorf
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Norderstedt
- Ursprungsportal: Reisegewerbekarte beantragen in Segeberg