Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) für ein vor über 30 Jahren zugelassenes Fahrzeug beantragen

    Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden.

    Beschreibung

    Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.

    Diese Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H".

    Voraussetzungen:

    • Das Fahrzeug wurde vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen,
    • es liegt eine Begutachtung eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle oder einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vor und
    • das Fahrzeug ist weitestgehend im Originalzustand und gut erhalten.

    Verfahrensablauf:

    • Der Antrag ist persönlich oder durch eine/n schriftlich bevollmächtigte/n Vertreter/in zu stellen. Die Vollmacht muss gleichzeitig eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer sowie Ihr Einverständnis zur Bekanntgabe der kraftfahrzeugsteuerrelevanten Daten an den Bevollmächtigten beinhalten.
    • Falls ein Antragsformular verlangt wird, können Sie dieses vorab bei der zuständigen Zulassungsbehörde besorgen oder, je nach Angebot der Behörde, im Internet abrufen.
    • Sollten Sie ein Wunschkennzeichen haben wollen, kann die Anmeldung/Reservierung, je nach Angebot der Behörde, bereits vor der Zulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.
    • Ihre Versicherung und das Hauptzollamt werden von der Zulassungsbehörde über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.

    Online-Dienst

    Fahrzeuge anmelden und Kennzeichen beantragen

    ID: L100012_301728273

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

    Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.

    Hinweise für Kiel: Zuständigkeit, Gebühr

    Sie können sich an das Kieler Stadtamt (Zulassungsstelle) oder an die Zulassungsbehörde Altenholz (Tel. +49 431 320979-23 bis -26, -30, -31, sh. nachfolgenden Link unter Zulassungsbehörde Altenholz) wenden.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrzeug-Zulassungen

    Beschreibung

    Online-Terminvereinbarung

    • Tagesaktuell haben Sie ab Punkt 7.30 Uhr unter www.kiel.de/terminvereinbarung-kfz die Möglichkeit, online einen Termin für diesen und grundsätzlich auch den Folgetag zu buchen.
    • Weitere Termine können Sie online jeweils montags ab 7.30 Uhr für die gesamte Folgewoche buchen. Diese Verfahrensweise hilft uns, nicht für Wochen im Vorhinein ausgebucht zu sein - und Ihnen, den baldigen Termin im Blick zu behalten. 

    Eine Terminvereinbarung vor Ort ist nicht möglich.

    Ohne Termin:

    • Ein Schnellschalter für Abmeldungen, Adressänderungen innerhalb Kiels und Verlust der der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) steht Ihnen ganztägig zur Verfügung.
    • Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen, sowie Kennzeichendiebstahl, technische Änderungen, Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II und Bewohnerparkausweise können Sie ebenfalls ohne Termin und mit etwas Wartezeit erledigen. Melden Sie sich dafür einfach an der Information im Erdgeschoss. 
    • Gewerbliche Zulassungsdienste, Autohäuser, Kfz-Händler*innen und Kfz-An-und Verkäufer*innen können die Zulassungsunterlagen ihrer Kundschaft während unserer Öffnungszeiten an der Information abgeben. Diese werden der Reihenfolge nach abgearbeitet und können nach Erledigung abgeholt werden.
    • Bei Zulassung auf den eigenen Gewerbebetrieb oder das selbstständige Unternehmen, wenn Sie auf das Auto krankheitsbedingt angewiesen sind, sowie in unaufschiebbaren Notfällen wenden Sie sich bitte per E-Mail an kfz-zulassung@kiel.de - wir finden gemeinsam eine Lösung! Bitte vermerken Sie im Betreff den Grund der Dringlichkeit und schlagen Sie uns in der E-Mail zwei Termine vor. Im Anhang reichen Sie bitte einen entsprechenden Beleg der Dringlichkeit mit ein (z.B. Mitarbeiter*innen- oder Dienstausweis, Attest, Schwerbehindertenausweis, Unabkömmlichkeitsbescheinigung, Gewerbeschein o.ä.). 

    Bitte beachten Sie: Wir arbeiten bargeldlos. Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden (kein PayPal).

    Adresse

    Hausanschrift

    Saarbrückenstraße 147

    24113 Kiel

    Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden - kein PayPal.

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 100  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: direkt neben dem Eingang
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadtrade

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 431 901-62022

    Telefon Festnetz: +49 431 901-2700(Sachauskünfte)

    E-Mail: kfz-zulassung@kiel.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Zulassung eines Fahrzeuges
    SEPA- Lastschriftmandat

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung,
      oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes,
    • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich:
      Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten.
    • Bei Firmen:
      • natürliche Personen: Gewerbeanmeldung,
      • juristische Personen: Gewerbeanmeldung oderHandelsregisterauszug,
      • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag.
    • Elektronische Versicherungsbestätigung,
    • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (kann auch bei der Zulassungsbehörde direkt ausgefüllt werden),
    • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen.
    • Wenn das Fahrzeug zugelassen ist zusätzlich:
      • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
      • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
      • die bisher zugeteilten amtlichen Kennzeichen,
      • Gutachten § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung.
    • Wenn das Fahrzeug vor dem 1. Oktober 2005 stillgelegt wurde zusätzlich:
      • Stilllegungsbescheinigung,
      • Fahrzeugbrief,
      • Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung.
    • Wenn keine Betriebserlaubnis vorhanden ist zusätzlich:
      • Zulassungsbescheinigung Teil II (alter Fahrzeugbrief),
      • Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung,
      • Vollgutachten nach § 21 StVZO.

    Bitte legen Sie Originaldokumente oder amtlich beglaubigte Kopien vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Behörde.

    Hinweise für Kiel: Zuständigkeit, Gebühr

    Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) ab einer Höhe von 20,40 EUR erhoben. Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Fahrzeuge mit "Historischem-Kennzeichen" (H-Kennzeichen) unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von 46,02 Euro für Krafträder und 191,73 Euro für alle übrigen Fahrzeuge.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Stichwörter

    Oldtimerkennzeichen, Historisches Kennzeichen, Historische Fahrzeuge, Kennzeichen für Oldtimer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de