Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrzeug-Zulassungen
Beschreibung
Online-Terminvereinbarung:
- Montags ab 7.30 Uhr werden Termine unter www.kiel.de/terminvereinbarung-kfz für die gesamte aktuelle Woche freigeschaltet.
- Zudem werden jeweils dienstags, mittwochs, donnerstags und freitags ab 7.30 Uhr weitere Termine unter www.kiel.de/terminvereinbarung-kfz freigeschaltet.
- Pro gebuchtem Termin kann nur eine Fahrzeug-Zulassungsangelegenheit erledigt werden. Ansonsten wenden Sie sich bitte an kfz-zulassung@kiel.de.
- Für die Beantragung und Verlängerung von Roten Dauerkennzeichen (sogenannte KI-06er) buchen Sie bitte vorzugsweise einen Termin unter www.kiel.de/terminvereinbarung-kfz , dort das Anliegen: 3 Kfz - Rote Kennzeichen.
Eine Terminvereinbarung vor Ort ist nicht möglich.
Ohne Termin:
- Ein Schnellschalter für Abmeldungen, Adressänderungen innerhalb Kiels, Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Ersatzplaketten, Kennzeichenreservierungen und Feinstaubplaketten steht Ihnen ganztägig zur Verfügung.
- Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen, sowie Kennzeichendiebstahl, technische Änderungen, Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und Bewohner*innenparkausweise können Sie ebenfalls ohne Termin und mit etwas Wartezeit erledigen. Melden Sie sich dafür einfach an der Information im Erdgeschoss.
- Bei Fahrzeug-Zulassungen auf den eigenen Gewerbebetrieb oder das selbstständige Unternehmen, wenn Sie auf das Fahrzeug berufsbedingtbedingt oder aus gesundheitlichen Gründen angewiesen sind, sowie in unaufschiebbaren Notfällen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an kfz-zulassung@kiel.de.
Bitte vermerken Sie im Betreff den Grund der Dringlichkeit und schlagen Sie uns in der E-Mail zwei Termine vor. Im Anhang reichen Sie bitte einen entsprechenden Beleg der Dringlichkeit mit ein (z.B. Mitarbeiter*innen- oder Dienstausweis, Attest, Schwerbehindertenausweis, Unabkömmlichkeitsbescheinigung, Gewerbeschein o.ä.).
Bitte beachten Sie:
Wir arbeiten bargeldlos.
Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden (kein PayPal).
Adresse
Hausanschrift
Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden - kein PayPal.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 16:00 Uhr Dienstag 07:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr   Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 901-2700(Sachauskünfte)
Fax: +49 431 901-62022
E-Mail: kfz-zulassung@kiel.de
Internet
Zuständigkeit für
Kiel
- Änderung des Fahrzeugkennzeichens (Umkennzeichnung) beantragen
- Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
- Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen
- Ersatz für eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat beantragen
- Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
- Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) für ein vor über 30 Jahren zugelassenes Fahrzeug beantragen
- Parkausweis für Bewohner/innen
- Rotes Fahrzeugkennzeichen (06er-Kennzeichen) für Probefahrten und Überführungsfahrten beantragen
- Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Tageszulassung für ein Fahrzeug beantragen
- Wechselkennzeichen beantragen
- Wunschkennzeichen für ein Fahrzeug beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen