LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung
Ausnahmegenehmigungen vom LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen können bei den Kreisen / kreisfreien Städten beantragt werden.
Beschreibung
In Deutschland dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0:00 bis 22:00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
Dies gilt auch an allen Samstagen in der Hauptferienzeit vom 01. Juli – 31. August eines Jahres in der Zeit von 7:00 – 20:00 Uhr für festgelegte Strecken auf Autobahnen und Bundesstraßen. In Schleswig-Holstein gilt dies für die A 7 von Anschlussstelle Schleswig-Jagel bis Anschlussstelle Hamburg-Schnelsen-Nord sowie für die A 215 von Autobahndreieck Bordesholm bis Anschlussstelle Blumenthal jeweils in beiden Fahrtrichtungen.
Das Verbot gilt generell nicht für
- kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,
- kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr),
- die Beförderung von
- frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
- frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
- frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
- leicht verderblichem Obst und Gemüse,
- Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 3 stehen,
- Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.
Im Gebiet des Landes Schleswig-Holstein ist außerdem auch die Beförderung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen in deren Erntezeit durch Allgemeinverfügung vom 29. Mai 2008 (Amtsbl. Schl.-H. S. 576) generell freigestellt.
Für andere Fahrten können in dringenden Fällen Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot genehmigt werden, zum Beispiel:
- zur Versorgung der Bevölkerung mit leicht verderblichen Lebensmitteln,
- zur termingerechten Be- und Entladung von Seeschiffen,
- zur Aufrechterhaltung des Betriebes öffentlicher Versorgungs- oder Verkehrseinrichtungen.
Wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gründe allein sind keine Rechtfertigung für eine Ausnahme.
Dauer- und Einzelausnahmegenehmigungen:
- Eine Einzelgenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.
- Eine Dauerausnahmegenehmigung darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung auch die Notwendigkeit regelmäßiger Beförderung an Sonn- und Feiertagen nachgewiesen ist. Eine Dauerausnahmegenehmigung wird grundsätzlich für maximal ein Jahr erteilt.
- Ausnahmen vom Lkw-Fahrverbot nach der Ferienreiseverordnung werden grundsätzlich nicht erteilt, weil das übrige Streckennetz uneingeschränkt mit Lkw befahren werden kann.
Hinweise für Segeberg: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.
Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Online-Dienst
LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Straßenverkehrsbehörden).
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom LKW-Fahrverbot über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Hinweise für Schleswig-Holstein: LKW-Fahrverbot - Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom LKW-Fahrverbot über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Ansprechpartner
Verkehrsaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: Verkehrsaufsicht@segeberg.de
Telefon Festnetz: +49 4551 951-8823
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de
Formulare
LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung (Antragsassistent)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
erforderliche Unterlagen
- Die Anträge sind schriftlich, jedoch formlos zu stellen; mit Begründung.
- Fracht- und Begleitpapiere.
- Falls es sich um eine Beförderung über eine Straßenstrecke von mehr als 100 km handelt: eine Bescheinigung der für den Versandort zuständigen Güterabfertigung über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung.
- Kraftfahrzeug- und Anhängerschein,
- für ausländische Kraftfahrzeuge, in deren Zulassungspapieren zulässiges Gesamtgewicht und Motorleistung nicht eingetragen sind, ist eine entsprechende amtliche Bescheinigung erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro je Ausnahmetatbestand und je Fahrzeug an. Nähere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum LKW-Fahrverbot finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Metainformation
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot - Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein in Schleswig-Holstein
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Oersdorf
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Oering
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Blunk
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Travenhorst
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Seedorf (Segeberg)
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Bad Bramstedt
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Winsen
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Neuengörs
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Sülfeld
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Hüttblek
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Itzstedt
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Bornhöved
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Stuvenborn
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Wakendorf I
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Leezen
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Rohlstorf
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Nahe
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Schackendorf
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Tensfeld
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Auenland Südholstein
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Geschendorf
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Henstedt-Ulzburg
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Westerrade
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Gönnebek
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Kayhude
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Schmalensee
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Groß Rönnau
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Norderstedt
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Bad Segeberg
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Klein Rönnau
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Nehms
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Weede
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Ellerau
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Wahlstedt
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Boostedt-Rickling
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Tarbek
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Bad Bramstedt-Land
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Bahrenhof
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Glasau
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Klein Gladebrügge
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Seth
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Krems II
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Sievershütten
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Wensin
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Wakendorf II
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Bühnsdorf
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Schieren
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Dreggers
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Kaltenkirchen
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Pronstorf
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Kattendorf
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Traventhal
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Trappenkamp
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Negernbötel
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Fahrenkrug
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Kisdorf
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Segeberg
- Ursprungsportal: LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung in Damsdorf