Spielhallenerlaubnis beantragen
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit, der Veranstaltung anderer Spiele mit Geldgewinn oder der Aufstellung von Unterhaltungsspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit beschäftigt, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Online-Dienst
Leistung über den Einheitlichen Ansprechpartner beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in der das Unternehmen betrieben werden soll.
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle gemäß § 3 Spielhallengesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Formulare
Spielhalle: Betriebserlaubnis (Antragsassistent)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
Amt Föhr-Amrum - Fachbereich 2 - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Öffentlicher Parkplatz Am Köningsgarten
Anzahl: 10 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Am Gewerbegebiet
Linie:- Bus: 1, 2, 11 sowie 21
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Christian Wegner
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4681 5004832
Fax: +49 46815004 855(Zentrale)
E-Mail: c.wegner@amtfa.de
Internet
Amt Föhr-Amrum - Nebenstelle Amrum - Ordnungsamt und Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Besucherparkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Nebel Mitte
Linie:- Bus: Linie 1
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Katja Krahmer
Hausanschrift
Fax: +49 4682 9411-14(Zentrale)
Telefon Festnetz: +49 4682 9411-43
E-Mail: k.krahmer@amtfa.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis (Belegart 0),
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9),
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes,
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis,
- Bescheinigung des Insolvenzgerichtes,
- Sozialkonzept,
- Grundrisszeichnungen für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle) in der von der zuständigen Behörden benötigten Anzahl und
- Lagepläne des Betriebsgrundstücks in der von der zuständigen Behörde benötigten Anzahl.
Im Falle, dass es sich bei dem Unternehmen um eine GbR handelt, ist zusätzlich der GbR-Vertrag vorzulegen.
Außerdem ist gegebenenfalls ein Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister vorzulegen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Erlaubnis nach § 3 Spielhallengesetz erlischt, wenn der Inhaber innerhalb eines Jahres nach deren Erteilung den Betrieb nicht begonnen oder während eines Zeitraumes von einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat.
Die Fristen können aus wichtigem Grund verlängert werden.
Kosten
Derzeit fallen zwischen 400,00 und 2.100,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Wer im "Reisegewerbe" eine Spielhalle betreiben will, bedarf gemäß § 60a GewO der Erlaubnis für den jeweiligen Ort der Gewerbeausübung zuständigen Behörde. Bitte beachten Sie, dass hiermit gegebenenfalls andere Gebühren verbunden sind, als mit der Erlaubniserteilung im "stehenden Gewerbe".
Für das Aufstellen von Geldspielgeräten ist zusätzlich eine Erlaubnis nach § 33c Abs. 1 GewO erforderlich. Weiterhin wird für jeden Aufstellort eine Bescheinigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes nach § 33c Abs. 3 GewO benötigt.
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein am 03.05.2023
Stichwörter
Aufstellung von Spielgeräten, Unterhaltungsspiele mit Gewinnmöglichkeit