Standplatzgenehmigung

    Standplatzgenehmigung

    Wer als Gewerbetreibender an Märkten teilnehmen möchte, benötigt eine Standplatzgenehmigung.

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
    Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie jedoch einen schriftlichen Antrag stellen.

    Online-Dienste

    Standplatzgenehmigung

    ID: L100012_252376652

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    Version

    Technisch erstellt am 18.02.2020 (von: Schmidt, Mike)

    Technisch geändert am 06.05.2024 (von: Intemann, Wiebke)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Standplatzgenehmigung § 69 Gewerbeordnung

    ID: L100012_277646927

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    Version

    Technisch erstellt am 01.09.2022 (von: Ohlsen, Simon)

    Technisch geändert am 23.09.2022 (von: Ohlsen, Simon)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren/dessen Bereich die Veranstaltung stattfindet.

    Hinweise für Schleswig-Holstein: EA-Standplatzgenehmigung

    Wichtiger Hinweis:

    Für die Beantragung der Standplatzgenehmigung über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Harrislee - Abteilung Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Süderstr. 101

    24955 Harrislee

    Öffnungszeiten

    montags: 08:00-13:00 Uhr
    dienstags: 08:00-13:00 und 14:30-16:30 Uhr
    mittwochs: 14:30-17:30 Uhr
    donnerstags: 08:00-13:00 Uhr
    freitags: 08:00-12:00 Uhr
    Empfohlen wird, dass Bürgerinnen und Bürger alle Anliegen, die eine persönliche Vorsprache im Bürgerhaus nicht erfordern, schriftlich, per Telefon, über die vorhandenen Online-Antragsassistenten, per E-Mail oder per Telefax erledigen.

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-harrislee.de

    Telefon Festnetz: 0461 706-0

    Fax: 0461 706-173

    Version

    Technisch erstellt am 24.06.2022 (von: Webservice, Gemeinde Harrislee)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Harrislee)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    Fax: +49 431 530550-99

    E-Mail: info@ea-sh.de

    De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

    Formulare

    Standplatzgenehmigung (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2009 (von: Werner Kruse)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Intemann, Wiebke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist:

    • Reisegewerbekarte oder
    • Sondernutzungserlaubnis.

    Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.

    Bei festgesetzten Märkten nach § 69 Gewerbeordnung (GewO) entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)