Standplatzgenehmigung

    Standplatzgenehmigung

    Wer als Gewerbetreibender an Märkten teilnehmen möchte, benötigt eine Standplatzgenehmigung.

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
    Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie jedoch einen schriftlichen Antrag stellen.

    Online-Dienst

    Leistung über den Einheitlichen Ansprechpartner beantragen

    ID: L100012_252376652

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren/dessen Bereich die Veranstaltung stattfindet.

    Wichtiger Hinweis:

    Für die Beantragung der Standplatzgenehmigung über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

    Ansprechpartner

    Stadt Schwentinental - Amt IV Bürgeramt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1152

    24221 Schwentinental

    Hausanschrift

    Theodor-Storm-Platz 1

    24223 Schwentinental

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Parkplatz Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Besucherparkplätze
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle "Stadtverwaltung"
      Linie:
      • Bus: Linien 300, 303
    • Haltestelle: Haltestelle "Timmsbrook"
      Linie:
      • Bus: Linien 302, 303, 310, 315
    • Haltestelle: Bahnhof Raisdorf
      Linie:
      • Regionalbahn: Linie Kiel-Lübeck (RE 83 + RB 84)
    • Haltestelle: Haltestelle "Raisdorf, Bahnhof"
      Linie:
      • Bus: Linien 300, 302, 303, 310 315

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Für den Bereich Einwohnermeldeamt und das Bürgerbüro im Ortsteil Klausdorf gilt folgende Regelung: Terminbuchungen für das Einwohnermeldeamt sind möglich für Montag, Donnerstag und Freitag, jeweils zwischen 08.30 und 12.30 Uhr. Für Dienstag von 07.00 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr bieten wir Ihnen im Einwohnermeldeamtfreie Sprechzeiten ohne Terminvereinbarungen an. Für das Bürgerbüro im Ortsteil Klausdorf sind Terminbuchungen jeweils am Montag von 09.00 bis 12.00 Uhr möglich.

    Kontakt

    Fax: +49 4307 811-201

    Telefon Festnetz: +49 4307 811-0

    E-Mail: info@schwentinental.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Schwentinental

    Empfänger: Stadt Schwentinental

    IBAN: DE76 2105 0170 1000 2737 53

    BIC: NOLADE21KIE

    Bankinstitut: Förde Sparkasse

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    Fax: +49 431 530550-99

    E-Mail: info@ea-sh.de

    Internet

    Formulare

    Standplatzgenehmigung (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist:

    • Reisegewerbekarte oder
    • Sondernutzungserlaubnis.

    Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.

    Bei festgesetzten Märkten nach § 69 Gewerbeordnung (GewO) entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English