Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen

    Wenn Sie eine Veranstaltung festsetzen lassen möchten, müssen Sie dies beantragen. Es besteht keine Pflicht zur Festsetzung einer Veranstaltung. Festgesetzte Veranstaltungen sind von bestimmten Vorgaben befreit.

    Beschreibung

    Sie können als veranstaltende Person

    • Messen,
    • Ausstellungen und
    • Märkte

    festsetzen lassen. 

    Das bedeutet, dass Sie von Vorschriften des Ladenöffnungsrechts, des Sonn- und Feiertagsrechts, des Arbeitszeitgesetzes und der Gewerbeordnung befreit sind. Sie können den Antrag als gewerbetreibende Person stellen.

    Die Festsetzung umfasst Gegenstand, Zeitraum, Öffnungszeiten und Ort der Veranstaltung. Soweit keine Belange des öffentlichen Interesses entgegenstehen, können Märkte für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer festgesetzt werden. Für Messen und Ausstellungen ist das jedoch nur für die innerhalb von 2 Jahren vorgesehenen Veranstaltungen möglich.

    Das Stellen des Antrags auf Festsetzung einer Veranstaltung liegt in Ihrer Entscheidung. Allerdings unterliegen nicht festgesetzte Veranstaltungen den allgemeinen Vorschriften, zum Beispiel

    • der Reisegewerbekartenpflicht,
    • dem Ladenöffnungsrecht,
    • dem Arbeitszeitgesetz und
    • dem Sonn- und Feiertagsschutzrecht.

    Ohne eine Festsetzung müssen Sie gegebenenfalls Ausnahmen hiervon bei den jeweils zuständigen Behörden beantragen.

    Eine Festsetzung ersetzt diese Einzelausnahmen. Sie erhalten aus einer Hand die sogenannten Marktprivilegien.

    Allerdings haben Sie bei einer Festsetzung auch besondere Pflichten zu beachten.

    Online-Dienst

    Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Märkte)

    ID: L100012_252359116

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    Version

    Technisch erstellt am 17.02.2020 (von: Schmidt, Mike)

    Technisch geändert am 06.05.2024 (von: Intemann, Wiebke)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung (Messen, Ausstellungen, Märkte) gemäß § 69 GewO - EA

    Wenden Sie sich an das Ordnungsamt, in deren Bezirk die Messe/ Ausstellung, der Markt usw. stattfinden soll

    Ansprechpartner

    Gemeinde Altenholz - Der Bürgermeister - Amt für Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Allensteiner Weg 2 - 4

    24161 Altenholz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Fachabteilungen Montag           8 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr Dienstag         8 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr Mittwoch         geschlossen Donnerstag     8 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr Freitag             8 - 12 Uhr BürgerBüro Montag           7-12 Uhr | 13-16 Uhr Dienstag         7-12 Uhr | 13-18 Uhr Mittwoch         geschlossen Donnerstag     7-12 Uhr | 13-16 Uhr Freitag             7-12 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 05.11.2013 (von: Tofaute, Jan)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Tofaute, Jan)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    Fax: +49 431 530550-99

    E-Mail: info@ea-sh.de

    De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

    Formulare

    Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Märkte): Erlaubnis/Festsetzung (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2009 (von: Werner Kruse)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Intemann, Wiebke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Gemeinde Altenholz - Der Bürgermeister

    Adresse

    Hausanschrift

    Allensteiner Weg 2 - 4

    24161 Altenholz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Fachabteilungen Montag           8 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr Dienstag         8 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr Mittwoch         geschlossen Donnerstag     8 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr Freitag             8 - 12 Uhr BürgerBüro Montag           7-12 Uhr | 13-16 Uhr Dienstag         7-12 Uhr | 13-18 Uhr Mittwoch         geschlossen Donnerstag     7-12 Uhr | 13-16 Uhr Freitag             7-12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 3201-0

    Fax: +49 431 3201-145

    E-Mail: gemeinde@altenholz.de

    Version

    Technisch erstellt am 12.04.2011 (von: Gemeinde Altenholz Webservice)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Tofaute, Jan)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei Behörden
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden
    • Bescheinigung der Gewerbeanmeldung
    • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
    • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
    • Lageplan der Veranstaltung
    • Übersicht über die zu vertreibenden Waren
    • Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung
    • vorläufiges Ausstellerverzeichnis

    Die vorzulegenden Unterlagen können unter anderem davon abhängig sein, ob es sich um eine Erstveranstaltung oder eine Folgeveranstaltung handelt.

    Voraussetzungen

    Sie müssen eine der folgenden Veranstaltungen durchführen:

    • Messe
    • Ausstellung
    • Großmarkt
    • Wochenmarkt
    • Spezialmarkt
    • Jahrmarkt

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung (Messen, Ausstellungen, Märkte) gemäß § 69 GewO - EA

    Der Antrag und alle Nachweise müssen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde eingehen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung (Messen, Ausstellungen, Märkte) gemäß § 69 GewO - EA

    0 bis 3 Monate (Die Festsetzung gilt als erteilt, wenn die Bearbeitung länger als 3 Monate dauert.)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 14.06.2024

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Jahrmarkt, Ausstellung, Volksfest, Spezialmarkt, Markt, Großmarkt, Messe, Festsetzung, Wochenmarkt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)