Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
Wenn Sie eine Veranstaltung festsetzen lassen möchten, müssen Sie dies beantragen. Es besteht keine Pflicht zur Festsetzung einer Veranstaltung. Festgesetzte Veranstaltungen sind von bestimmten Vorgaben befreit.
Beschreibung
Sie können als veranstaltende Person
- Messen,
- Ausstellungen und
- Märkte
festsetzen lassen.
Das bedeutet, dass Sie von Vorschriften des Ladenöffnungsrechts, des Sonn- und Feiertagsrechts, des Arbeitszeitgesetzes und der Gewerbeordnung befreit sind. Sie können den Antrag als gewerbetreibende Person stellen.
Die Festsetzung umfasst Gegenstand, Zeitraum, Öffnungszeiten und Ort der Veranstaltung. Soweit keine Belange des öffentlichen Interesses entgegenstehen, können Märkte für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer festgesetzt werden. Für Messen und Ausstellungen ist das jedoch nur für die innerhalb von 2 Jahren vorgesehenen Veranstaltungen möglich.
Das Stellen des Antrags auf Festsetzung einer Veranstaltung liegt in Ihrer Entscheidung. Allerdings unterliegen nicht festgesetzte Veranstaltungen den allgemeinen Vorschriften, zum Beispiel
- der Reisegewerbekartenpflicht,
- dem Ladenöffnungsrecht,
- dem Arbeitszeitgesetz und
- dem Sonn- und Feiertagsschutzrecht.
Ohne eine Festsetzung müssen Sie gegebenenfalls Ausnahmen hiervon bei den jeweils zuständigen Behörden beantragen.
Eine Festsetzung ersetzt diese Einzelausnahmen. Sie erhalten aus einer Hand die sogenannten Marktprivilegien.
Allerdings haben Sie bei einer Festsetzung auch besondere Pflichten zu beachten.
Hinweise für Kiel: Kieler Woche
Die Kieler Woche ist die größte Segelsportveranstaltung der Welt und das größte Sommerfest im Norden Europas.
Sie findet immer in der letzten vollen Juniwoche statt:
Die nächste Kieler Woche findet vom 22. bis 30 Juni 2024 statt.
Offizielle Webseite mit Programm und Serviceinfos:
www.kieler-woche.de
Kieler Woche Telefon-Hotline: +49 431 901-905
- Offizielle Kieler-Woche-Webseite
- Link zur Internetseite Märkte in Kiel auf www.kiel.de
- Link zum Veranstaltungskalender Kiel-Marketing/Events
Die Kieler Woche ist die größte Segelsportveranstaltung der Welt und das größte Sommerfest im Norden Europas.
Sie findet immer in der letzten vollen Juniwoche statt:
Die nächste Kieler Woche findet vom 22. bis 30 Juni 2024 statt.
Offizielle Webseite mit Programm und Serviceinfos:
www.kieler-woche.de
Kieler Woche Telefon-Hotline: +49 431 901-905
Online-Dienst
Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Märkte)
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Zuständigkeit
Hinweise für Schleswig-Holstein: Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung (Messen, Ausstellungen, Märkte) gemäß § 69 GewO - EA
Wenden Sie sich an das Ordnungsamt, in deren Bezirk die Messe/ Ausstellung, der Markt usw. stattfinden soll
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Gewerbe- und Schornsteinfegeraufsicht
Adresse
Postanschrift
Fabrikstraße 8-10
24103 Kiel
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 13:00 Uhr Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr  Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr Bei Bedarf können auch Termine vereinbart werden.
Kontakt
Fax: +49 431 901-742807
E-Mail: gewerbemeldestelle@kiel.de(Gewerbe an-, ab- oder ummelden)
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@kiel.de(Gewerbeangelegenheiten)
Landeshauptstadt Kiel - Referat Kieler Woche
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
Anzahl: 6
Gebühren: ja
Parkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
Anzahl: 100
Gebühren: ja
Holstenbrücke, Rathaus/Opernhaus
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1152
24099 Kiel
Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: +49 431 901-62404
E-Mail: kieler-woche@kiel.de
Internet
Stichwörter
Kieler Woche, Kieler-Woche-Büro
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de
Formulare
Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Märkte): Erlaubnis/Festsetzung (Antragsassistent)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
erforderliche Unterlagen
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei Behörden
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden
- Bescheinigung der Gewerbeanmeldung
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- Lageplan der Veranstaltung
- Übersicht über die zu vertreibenden Waren
- Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung
- vorläufiges Ausstellerverzeichnis
Die vorzulegenden Unterlagen können unter anderem davon abhängig sein, ob es sich um eine Erstveranstaltung oder eine Folgeveranstaltung handelt.
Voraussetzungen
Sie müssen eine der folgenden Veranstaltungen durchführen:
- Messe
- Ausstellung
- Großmarkt
- Wochenmarkt
- Spezialmarkt
- Jahrmarkt
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
Hinweise für Schleswig-Holstein: Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung (Messen, Ausstellungen, Märkte) gemäß § 69 GewO - EA
Der Antrag und alle Nachweise müssen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde eingehen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schleswig-Holstein: Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung (Messen, Ausstellungen, Märkte) gemäß § 69 GewO - EA
0 bis 3 Monate (Die Festsetzung gilt als erteilt, wenn die Bearbeitung länger als 3 Monate dauert.)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 14.06.2024
Stichwörter
Jahrmarkt, Ausstellung, Volksfest, Spezialmarkt, Markt, Großmarkt, Messe, Festsetzung, Wochenmarkt