Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder ab dem 3. Lebensjahr können in einer Kindertagesstätte gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut werden.
Beschreibung
Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass – falls möglich – Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden. Dabei werden Kinder mit Behinderungen alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv darin einbezogen.
Online-Dienst
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Zuständigkeit
- An die Kindergartenträger oder
- an die zuständigen Jugendämter.
Hinweise für Kiel: Zuständigkeit, Hinweise Servicecenter
Es gibt in Kiel unterschiedliche Arten und Formen der Kindertagesbetreuung. Wenn Sie sich über das Betreuungsangebot für Kinder mit Behinderungen informieren möchten oder einen Betreuungsplatz benötigen, wenden Sie sich bitte an das Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen.
Für alle weiteren Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung wenden Sie sich bitte an das Amt für Soziale Dienste.
Es gibt in Kiel unterschiedliche Arten und Formen der Kindertagesbetreuung. Wenn Sie sich über das Betreuungsangebot für Kinder mit Behinderungen informieren möchten oder einen Betreuungsplatz benötigen, wenden Sie sich bitte an das Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen.
Für alle weiteren Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung wenden Sie sich bitte an das Amt für Soziale Dienste.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche - Erstberatung/Hilfeplanung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Telefonische Beratungszeiten und Öffnungszeiten Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr Auf Grund des hohen Antragsaufkommens und von Personalengpässen kann es derzeit zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen kommen. Wir bitten Sie daher, möglichst von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages abzusehen. Wir sind bemüht, schnell wieder in der gewohnten Weise für Sie da zu sein und uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen zu kümmern. 
Kontakt
Weitere Informationen
Eine telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.
Stichwörter
Behinderte, behinderte Menschen, BTHG, Bundesteilhabegesetz, Eingliederung für Behinderte, Eingliederung für Menschen mit Behinderung, Eingliederungshilfe, Menschen mit Behinderung, Selbstbestimmung, Teilhabe an der Gesellschaft
Kosten
Es fallen die ortsüblichen Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein am 14.06.2022
Stichwörter
Eingliederung, Frühförderung, behindert, Integration