Landeshauptstadt Kiel - Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche - Erstberatung/Hilfeplanung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Telefonische Beratungszeiten und Öffnungszeiten Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr Auf Grund des hohen Antragsaufkommens und von Personalengpässen kann es derzeit zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen kommen. Wir bitten Sie daher, möglichst von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages abzusehen. Wir sind bemüht, schnell wieder in der gewohnten Weise für Sie da zu sein und uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen zu kümmern. 
Kontakt
Zuständigkeit für
Kiel
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
- Frühförderung Hörgeschädigte
- Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
Weitere Informationen
Eine telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.
Stichwörter
Behinderte, behinderte Menschen, BTHG, Bundesteilhabegesetz, Eingliederung für Behinderte, Eingliederung für Menschen mit Behinderung, Eingliederungshilfe, Menschen mit Behinderung, Selbstbestimmung, Teilhabe an der Gesellschaft