Gaststättenbetrieb: Außengastronomie - Sondernutzungserlaubnis
Wer öffentliche Straßen anders als vorgesehen nutzen möchte, z. B. für Warenauslagen vor dem eigenen Geschäft oder als Straßencafe, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Bürger/innen öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen sind zum Beispiel:
- Verkaufswagen/Verkaufsstände,
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften,
- Informationsstände,
- Werbeaufsteller/Werbetafeln,
- Straßencafé (Aufstellen von Tischen/Stühlen),
- Fahrradständer,
- Plakatierung,
- Anlegen oder Änderung von Zufahrten zu Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen außerhalb einer Ortsdurchfahrt.
Mit dieser Sondernutzungserlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.
Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen beziehungsweise Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (zum Beispiel Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung bei einer geplanten Sondernutzung innerhalb von Ortschaften.
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Ansprechpartner
Ordnungsamt - Amt Langballig
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Montag 08.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Kontaktperson
Ute Laffrenzen
Formulare
Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Standort,
- Art und Dauer der Sondernutzung und
- die Größe der benötigten Straßenflächen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
- Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
- Die Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt.
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Filmgenehmigung, Sondernutzungsgebühren, Straßenmusik, Drehgenehmigung, Wahlplakate, Filmaufnahmen, Container