Sondernutzung von Straßen Erlaubnis innerhalb der Ortschaft

    Sondernutzung von öffentlichem Raum innerhalb einer Ortschaft beantragen

    Wenn Sie eine Straße innerhalb von Ortschaften anders als für ihren eigentlichen Zweck nutzen möchten (zum Beispiel Außengastronomie, Veranstaltungsflächen, DIXI-Toiletten, Container), müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Eine Benutzung des öffentlichen Straßenraums, die über den Gemeingebrauch hinausgeht beziehungsweise diesen einschränkt, stellt eine Sondernutzung dar. Sie benötigen hierfür eine Erlaubnis. Dies kann zum Beispiel bei den folgenden Bereichen der Fall sein:  

    • Außengastronomie (Stühle & Tische)
    • Veranstaltungsfläche (Schülerlauf)
    • Ausstellung (Zelt)
    • Bürocontainer (als Ausweichfläche bei Hausumbau)
    • Altglas-Container, Altkleider-Container, Elektrokleingeräte-Container
    • Infomobil (zum Beispiel Deutscher Bundestag)
    • Kunst im öffentlichen Raum (zum Beispiel Plakatwand, mobiles Gewächshaus)
    • Fläche für künstlerische Darbietungen
    • Fläche für DIXI-Toiletten bei Veranstaltungen (zum Beispiel Business Run)

    Online-Dienst

    Leistung beim Einheitlichen Ansprechpartner beantragen

    ID: L100012_249277870

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 17.06.2019

    Technisch geändert am 14.04.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

    Ansprechpartner

    VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    25355 Barmstedt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Rathaus in Barmstedt Montag und Donnerstag 08:00-12:30 u. 13:30-16:00 Uhr Dienstag 08:00-12:30 u. 13:30-18:00 Uhr Mittwoch - geschlossen Freitag   08:00-12:30 Uhr Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen Dienstag und Freitag  08:00-12:00 Uhr Montag, Mittwoch und Donnerstag - geschlossen ; Rathaus in Barmstedt Montag und Donnerstag 08:00-12:30 u. 13:30-16:00 Uhr Dienstag 08:00-12:30 u. 13:30-18:00 Uhr Mittwoch - geschlossen Freitag   08:00-12:30 Uhr Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen Dienstag und Freitag  08:00-12:00 Uhr Montag, Mittwoch und Donnerstag - geschlossen

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Herr J. Fröhlich

      Telefon Festnetz: 04123 681-161

    • Herr L. Feyerabend

      Telefon Festnetz: 04123 681-163

    • Frau A. Kos

      Telefon Festnetz: 04123 681-168

    • Frau M. Möller

      Telefon Festnetz: 04123 681-166

    Bankverbindung

    Stadt Barmstedt

    Empfänger: Stadt Barmstedt

    IBAN: DE54 2219 1405 0021 0424 50

    BIC: GENODEF1PIN

    Bankinstitut: VR Bank in Holstein eG

    Stadt Barmstedt

    Empfänger: Stadt Barmstedt

    IBAN: DE02 2305 1030 0005 0501 66

    BIC: NOLADE21SHO

    Bankinstitut: Sparkasse Südholstein

    Stichwörter

    Abmeldung von Gewerbe, Gewerbe, Gewerbe abmelden, Gewerbe ummelden, Gewerbeabmeldung, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, Gewerbeauskunft, Gewerberegister, Gewerberegisterauskunft, Ordnungsamt, Ordnungsbehörde, Ordnungswidrigkeit

    Version

    Technisch erstellt am 11.12.2023

    Technisch geändert am 09.04.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr   ; Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr  

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    Fax: +49 431 530550-99

    E-Mail: info@ea-sh.de

    De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

    Formulare

    Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich) (Antragsassistent)
    Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft (Antragsassistent)
    Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Erlass von Anordnungen (Antragsassistent)
    Gaststättenbetrieb: Rücknahme der Erlaubnis (Antragsassistent)
    Waffentransport: Erlaubnis (Antragsassistent)
    Berufsausbildung: Bestätigung von Ausbildungszeiten (Antragsassistent)
    Explosionsgefährliche Stoffe: Anzeige möglicher neuer Stoffe (Antragsassistent)
    Überwachung der Berufsbildung (Antragsassistent)
    Berufsausbildung: Ausbildungsstätte - Einstellung / Ausbildung untersagen (Antragsassistent)
    Versteigerung anzeigen (Antragsassistent)
    Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen (Antragsassistent)
    Umschulung: Überwachung, Beratung (Antragsassistent)
    Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung (Antragsassistent)
    Arbeiten in Druckluft: Anzeige (Antragsassistent)
    Berufsausbildung: Löschung des Ausbildungsverhältnisses (Antragsassistent)
    Handwerksrolle: Eintragung von Amts wegen (Antragsassistent)
    Bewachungsgewerbe: Sonstige Bewachungsaufgaben - Erlaubnis (Antragsassistent)
    Berufsausbildung: Berufliche Umschulung überwachen (Antragsassistent)
    Handwerk: Untersagung der Berufsausbildungsvorbereitung (Antragsassistent)
    Versicherungsunternehmen: Erlaubnis zum Betrieb (Antragsassistent)
    Elektronischer Antrag für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Plakatierungen (Antragsassistent)
    Gaststättenbetrieb: Widerruf der Erlaubnis (Schließungsverfügung) (Antragsassistent)
    Meisterprüfung: Befreiung von Prüfungsteilen (Antragsassistent)
    Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes (Antragsassistent)
    Versicherungsberater / Versicherungsberaterin: Erlaubnis (Antragsassistent)
    Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2009

    Technisch geändert am 13.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Maßstabsgerechter Lageplan
    • Angaben über Standort, Art und Dauer der Sondernutzung sowie die Größe der benötigten Straßenflächen

    Voraussetzungen

    Sie möchten eine Straße innerhalb einer Ortschaft für etwas anderes als den üblichen Zweck nutzen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    • Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie schriftlich beantragen.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und die Auswirkungen der Sondernutzung.
    • Es werden dabei unter anderem folgende Punkte geprüft:
      • Beeinträchtigt die Sondernutzung den Gemeingebrauch anderer zu stark?
      • Werden Fußgängerinnen und Fußgänger oder Anwohnerinnen und Anwohner durch Lärm belästigt?
      • Wird die Straße übermäßig verschmutzt?
    • Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über das Ergebnis.

    Fristen

    Die Sondernutzungserlaubnis ist rechtzeitig vor Beginn der Sondernutzung zu beantragen. Sie wird befristet oder auf Widerruf erteilt und kann Bedingungen und Auflagen enthalten.

    Bearbeitungsdauer

    Individuell je nach Aufwand.

    Kosten

    Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.: Abgabe kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sollten im Rahmen von Kontrolltätigkeiten ungenehmigte Sondernutzungen beziehungsweise Verstöße gegen Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis festgestellt werden, so werden entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (zum Beispiel Verwarn-, Buß- und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

    Hinweis zur Außengastronomie

    Wenn Sie einen bestehenden Gaststättenbetrieb übernehmen, dem eine Außengastronomie auf einer öffentlichen Fläche angegliedert ist, geht die bestehende Sondernutzungserlaubnis nicht automatisch auf Sie als neuen Betreiber oder neue Betreiberin über. Sie müssen die Übernahme der Sondernutzungserlaubnis beantragen, wenn Sie eine kostenintensive Neubeantragung vermeiden möchten.

    Falls Ihrem Geschäftsvorgänger für Bauten im Zusammenhang mit der Außengastronomie (zum Beispiel Podeste oder Überdachungen) eine (befristete) baurechtliche Genehmigung erteilt wurde, müssen Sie diese aktualisieren lassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein am 01.07.2024

    Version

    Technisch erstellt am 23.05.2024

    Technisch geändert am 02.04.2025

    Stichwörter

    Container, Straßenmusik, Sondernutzung Straße, Schülerlauf, Ausstellungen, Dixi, Außengastronomie, Veranstaltungsfläche, Business Run, Filmaufnahmen, Wahlplakate, Filmgenehmigung, Drehgenehmigung, Sondernutzungsgebühren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020