Sondernutzung von öffentlichem Raum innerhalb einer Ortschaft beantragen
Wenn Sie eine Straße innerhalb von Ortschaften anders als für ihren eigentlichen Zweck nutzen möchten (zum Beispiel Außengastronomie, Veranstaltungsflächen, DIXI-Toiletten, Container), müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Eine Benutzung des öffentlichen Straßenraums, die über den Gemeingebrauch hinausgeht beziehungsweise diesen einschränkt, stellt eine Sondernutzung dar. Sie benötigen hierfür eine Erlaubnis. Dies kann zum Beispiel bei den folgenden Bereichen der Fall sein:
- Außengastronomie (Stühle & Tische)
- Veranstaltungsfläche (Schülerlauf)
- Ausstellung (Zelt)
- Bürocontainer (als Ausweichfläche bei Hausumbau)
- Altglas-Container, Altkleider-Container, Elektrokleingeräte-Container
- Infomobil (zum Beispiel Deutscher Bundestag)
- Kunst im öffentlichen Raum (zum Beispiel Plakatwand, mobiles Gewächshaus)
- Fläche für künstlerische Darbietungen
- Fläche für DIXI-Toiletten bei Veranstaltungen (zum Beispiel Business Run)
Online-Dienst
Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Ansprechpartner
FD Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr  14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Dienstag:  -geschlossen- Mittwoch 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine nach vorheriger Terminvereinbarung. Aufgrund personeller Engpässe ist das Bürgerbüro statt am Donnerstagnachmittag nur am Montagnachmittag von 14.00 bis 17.30 Uhr erreichbar. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04151 8422-14
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
erforderliche Unterlagen
- Maßstabsgerechter Lageplan
- Angaben über Standort, Art und Dauer der Sondernutzung sowie die Größe der benötigten Straßenflächen
Voraussetzungen
Sie möchten eine Straße innerhalb einer Ortschaft für etwas anderes als den üblichen Zweck nutzen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Verfahrensablauf
- Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie schriftlich beantragen.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und die Auswirkungen der Sondernutzung.
- Es werden dabei unter anderem folgende Punkte geprüft:
- Beeinträchtigt die Sondernutzung den Gemeingebrauch anderer zu stark?
- Werden Fußgängerinnen und Fußgänger oder Anwohnerinnen und Anwohner durch Lärm belästigt?
- Wird die Straße übermäßig verschmutzt?
- Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über das Ergebnis.
Fristen
Die Sondernutzungserlaubnis ist rechtzeitig vor Beginn der Sondernutzung zu beantragen. Sie wird befristet oder auf Widerruf erteilt und kann Bedingungen und Auflagen enthalten.
Bearbeitungsdauer
Individuell je nach Aufwand.
Kosten
Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.: Abgabe kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Sollten im Rahmen von Kontrolltätigkeiten ungenehmigte Sondernutzungen beziehungsweise Verstöße gegen Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis festgestellt werden, so werden entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (zum Beispiel Verwarn-, Buß- und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Hinweis zur Außengastronomie
Wenn Sie einen bestehenden Gaststättenbetrieb übernehmen, dem eine Außengastronomie auf einer öffentlichen Fläche angegliedert ist, geht die bestehende Sondernutzungserlaubnis nicht automatisch auf Sie als neuen Betreiber oder neue Betreiberin über. Sie müssen die Übernahme der Sondernutzungserlaubnis beantragen, wenn Sie eine kostenintensive Neubeantragung vermeiden möchten.
Falls Ihrem Geschäftsvorgänger für Bauten im Zusammenhang mit der Außengastronomie (zum Beispiel Podeste oder Überdachungen) eine (befristete) baurechtliche Genehmigung erteilt wurde, müssen Sie diese aktualisieren lassen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein am 01.07.2024
Stichwörter
Container, Schülerlauf, Wahlplakate, Business Run, Sondernutzungsgebühren, Dixi, Ausstellungen, Straßenmusik, Sondernutzung Straße, Filmaufnahmen, Veranstaltungsfläche, Außengastronomie, Drehgenehmigung, Filmgenehmigung