Sondernutzung von Straßen Erlaubnis innerhalb der Ortschaft

    Sondernutzung von öffentlichem Raum innerhalb einer Ortschaft beantragen

    Wenn Sie eine Straße innerhalb von Ortschaften anders als für ihren eigentlichen Zweck nutzen möchten (zum Beispiel Außengastronomie, Veranstaltungsflächen, DIXI-Toiletten, Container), müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Eine Benutzung des öffentlichen Straßenraums, die über den Gemeingebrauch hinausgeht beziehungsweise diesen einschränkt, stellt eine Sondernutzung dar. Sie benötigen hierfür eine Erlaubnis. Dies kann zum Beispiel bei den folgenden Bereichen der Fall sein:  

    • Außengastronomie (Stühle & Tische)
    • Veranstaltungsfläche (Schülerlauf)
    • Ausstellung (Zelt)
    • Bürocontainer (als Ausweichfläche bei Hausumbau)
    • Altglas-Container, Altkleider-Container, Elektrokleingeräte-Container
    • Infomobil (zum Beispiel Deutscher Bundestag)
    • Kunst im öffentlichen Raum (zum Beispiel Plakatwand, mobiles Gewächshaus)
    • Fläche für künstlerische Darbietungen
    • Fläche für DIXI-Toiletten bei Veranstaltungen (zum Beispiel Business Run)

    Online-Dienst

    Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums

    ID: L100012_249277870

    Online erledigen

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    Version

    Technisch erstellt am 17.06.2019 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 02.10.2024 (von: Intemann, Wiebke)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    Fax: +49 431 530550-99

    E-Mail: info@ea-sh.de

    De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2009 (von: Werner Kruse)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Intemann, Wiebke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Maßstabsgerechter Lageplan
    • Angaben über Standort, Art und Dauer der Sondernutzung sowie die Größe der benötigten Straßenflächen

    Voraussetzungen

    Sie möchten eine Straße innerhalb einer Ortschaft für etwas anderes als den üblichen Zweck nutzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    • Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie schriftlich beantragen.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und die Auswirkungen der Sondernutzung.
    • Es werden dabei unter anderem folgende Punkte geprüft:
      • Beeinträchtigt die Sondernutzung den Gemeingebrauch anderer zu stark?
      • Werden Fußgängerinnen und Fußgänger oder Anwohnerinnen und Anwohner durch Lärm belästigt?
      • Wird die Straße übermäßig verschmutzt?
    • Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über das Ergebnis.

    Fristen

    Die Sondernutzungserlaubnis ist rechtzeitig vor Beginn der Sondernutzung zu beantragen. Sie wird befristet oder auf Widerruf erteilt und kann Bedingungen und Auflagen enthalten.

    Bearbeitungsdauer

    Individuell je nach Aufwand.

    Kosten

    Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.: Abgabe kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sollten im Rahmen von Kontrolltätigkeiten ungenehmigte Sondernutzungen beziehungsweise Verstöße gegen Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis festgestellt werden, so werden entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (zum Beispiel Verwarn-, Buß- und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

    Hinweis zur Außengastronomie

    Wenn Sie einen bestehenden Gaststättenbetrieb übernehmen, dem eine Außengastronomie auf einer öffentlichen Fläche angegliedert ist, geht die bestehende Sondernutzungserlaubnis nicht automatisch auf Sie als neuen Betreiber oder neue Betreiberin über. Sie müssen die Übernahme der Sondernutzungserlaubnis beantragen, wenn Sie eine kostenintensive Neubeantragung vermeiden möchten.

    Falls Ihrem Geschäftsvorgänger für Bauten im Zusammenhang mit der Außengastronomie (zum Beispiel Podeste oder Überdachungen) eine (befristete) baurechtliche Genehmigung erteilt wurde, müssen Sie diese aktualisieren lassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein am 01.07.2024

    Version

    Technisch erstellt am 23.05.2024 (von: Nickl, Anne)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Container, Schülerlauf, Wahlplakate, Business Run, Sondernutzungsgebühren, Dixi, Ausstellungen, Straßenmusik, Sondernutzung Straße, Filmaufnahmen, Veranstaltungsfläche, Außengastronomie, Drehgenehmigung, Filmgenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)