• Tensbüttel-Röst (Landkreis Dithmarschen, Schleswig-Holstein)
Freiverkaufszertifikate für Exportzwecke von Medizinprodukten Ausstellung Für Medizinprodukte exkl. In-Vitro-Diagnostika - nicht aktiv

Freiverkaufszertifikate für nicht-aktive Medizinprodukte beantragen

Hersteller von nicht aktiven Medizinprodukten können ein Freiverkaufszertifikat beantragen. Das Freiverkaufszertifikat bestätigt, dass der Hersteller seine eingetragene Niederlassung in Deutschland hat und innerhalb der Union mit dem betreffenden Produkt gehandelt werden kann.

Beschreibung

Sind Sie verantwortlich für das Inverkehrbringen nach Artikel 5 und Artikel 10 der Verordnung (EU) 2017/745 eines Medizinproduktes und möchte dieses außerhalb der Union exportieren? Dann stellt die jeweils zuständige Behörde auf Ihren Antrag hin eine Bescheinigung nach § 10 MPDG aus.

Mit diesem Zertifikat wird bescheinigt, dass mit dem Produkt in der Union gehandelt werden darf.

Online-Dienst

Freiverkaufszertifikate für aktive Medizinprodukte oder In-Vitro-Diagnostika online beantragen

ID: L100012_293831915

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Version

Technisch erstellt am 21.11.2023

Technisch geändert am 21.11.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Landesamt für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Landesamt für soziale Dienste – Abteilung 3: Gesundheits- und Verbraucherschutz

Adresse

Hausanschrift

Gartenstraße 24

24534 Neumünster

Kontakt

Telefon Festnetz: 04321 913-5

Fax: 04321 913-980

E-Mail: post.nms@lasd.landsh.de

Version

Technisch erstellt am 28.03.2018

Technisch geändert am 27.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Konformitätserklärung
  • Bescheinigung(en) der Benannten Stelle(n)
  • Produktliste

Voraussetzungen

  • Produkt muss nach Artikel 5 und Artikel 10 der Verordnung (EU) 2017/745 eines Medizinproduktes in Verkehr gebracht werden
  • Nur Hersteller und Bevollmächtigte mit Sitz in Deutschland können hier einen Antrag auf ein Freiverkaufszertifikat für Medizinprodukte stellen

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch nach VwVfG gegen Ablehnung eines Antrags und die Gebührenerhebung

Verfahrensablauf

  1. Sie reichen Ihren Antrag ein
  2. Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen
  3. Die zuständige Behörde fordert ggf. Unterlagen nach
  4. Die zuständige Behörde stellt die Bescheinigung aus

Fristen

Die Bescheinigung der Verkehrsfähigkeit gem. § 10 MPDG enthalten keine Befristungen. Sie bestätigt den Stand vom Tag des Ausstellungsdatums. Über die Dauer der Gültigkeit der Bescheinigung entscheidet jedes Empfängerland selbst.

Bearbeitungsdauer

Dauer: 1 Woche bis 3 Wochen

In Schleswig-Holstein kann es in Ausnahmefällen zu einer Bearbeitungsdauer von bis zu 6 Wochen kommen.

Kosten

  • Kostenart: variabel
  • Bezeichnung der Kosten: Gebühr
  • Bemerkung: Das Medizinproduktrecht ist Bundesrecht, der Vollzug erfolgt in der Hoheit der jeweiligen Bundesländer. Daher ist die jeweilige Kostenver- oder Gebührenordnung des Bundeslands zur Anwendung zu bringen.

Hinweise (Besonderheiten)

In Schleswig-Holstein wird nicht zwischen aktiven und nicht-aktiven Medizinprodukten sowie aktiven und nicht-aktiven In-vitro-Diagnostika unterschieden.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) am 08.02.2023

Version

Technisch erstellt am 21.11.2023

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Ausfuhr von Medizinprodukten, Exportbescheinigung, FSC, Medizinprodukte, Apostille Länderspezifisch, Verkehrsfähigkeit von Medizinprodukten, Legalisierung Länderspezifisch, Exportzertifikate für Medizinprodukte, Free Sales Certificate, Bescheinigung § 10 MPDG, Freiverkaufszertifikat, Beglaubigung Länderspezifisch, MDR

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020