Landesamt für soziale Dienste – Abteilung 3: Gesundheits- und Verbraucherschutz
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Zuständigkeit für
Schleswig-Holstein
- Anerkennung als Hebamme mit einer Berufsqualifikation beantragen, die automatisch anerkannt wird
- Anerkennung als Hebamme mit einer Berufsqualifikation beantragen, die nicht automatisch anerkannt wird
- Anerkennung als Pharmaberaterin oder Pharmaberater beantragen
- Apothekerin oder Apotheker mit Ausbildung aus Drittstaaten, Berufsqualifikation anerkennen
- Apothekerin oder Apotheker mit Ausbildung aus EU/EWR/Schweiz, Berufsqualifikation anerkennen
- Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen
- Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz beantragen
- Eine sachkundige Person nach dem Arzneimittelgesetz anzeigen
- Freiverkaufszertifikate für aktive In-vitro Diagnostika beantragen
- Freiverkaufszertifikate für aktive Medizinprodukte beantragen
- Freiverkaufszertifikate für nicht-aktive In-vitro Diagnostika beantragen
- Freiverkaufszertifikate für nicht-aktive Medizinprodukte beantragen
- Informationsbeauftragte für Pharmazieunternehmen mitteilen
- Wirtschaftsakteur von Medizinprodukten und/oder In-vitro-Diagnostika registrieren