Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger – Förderung für nicht-fossile Heizungssysteme beantragen

    Im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für nicht-fossile Heizungssysteme erhalten.

    Beschreibung

    Alle bis zum vorläufigen Stopp des Förderprogramms am 16.11.2023 eingegangenen Anträge und die laufenden Verfahren werden aktuell bearbeitet und beschieden. Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden gebeten, die erforderlichen Nachweise nach Erteilung der Zwischenbescheide so umgehend wie möglich über das unten verlinkte Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein einzureichen.
    Aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Anträge nimmt die Bearbeitung aktuell einige Zeit in Anspruch. Wir bitten von Anfragen zum Bearbeitungsstand innerhalb der Bearbeitungsdauer abzusehen.

    Im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ konnten Sie folgende Fördergegenstände beantragen:

    • Wärmepumpe: max. Förderung 2000 Euro
    • Solarthermieanlage: max. Förderung 900 Euro
    • Anschluss an ein Wärmenetz: max. Förderung 500 Euro
    • Biomasseheizung: max. Förderung 900 Euro

    Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Sie Ihren Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein haben. Außerdem dürfen Sie die Gegenstände nur privat nutzen, aber nicht gewerblich.

    Für alle anderen Fördergegenstände gilt, dass Sie hierfür einen Antrag auf BEG-Förderung bei der BAFA nicht vor dem 30.12.2022 gestellt haben müssen, bevor Sie eine Förderung im Rahmen von „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ stellen.

    Hinweise für Segeberg: Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger – Förderung für nicht-fossile Heizungssysteme beantragen

    Terminpflicht

    Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

    Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

    Bürger*innen-Service

    Online-Dienst

    Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger – Förderung beantragen

    ID: L100012_283094858

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 06.02.2023 (von: Matschall, Celina)

    Technisch geändert am 08.09.2023 (von: Heydecke, Martin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Investitionsbank Schleswig-Holstein

    Ansprechpartner

    Investitionsbank Schleswig-Holstein für weitere Förderprogramme

    Adresse

    Hausanschrift

    Zur Helling 5-6

    24143 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 9905-0

    Fax: +49 431 9905-3383

    E-Mail: info@ib-sh.de

    Version

    Technisch erstellt am 12.07.2011 (von: Anita Damme)

    Technisch geändert am 03.06.2024 (von: Bergmann, Katina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    • Die Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Sie Ihren Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein haben.
    • Außerdem dürfen Sie die Gegenstände nur privat nutzen, aber nicht gewerblich.
    • Sie benötigen einen Antrag auf BEG-Förderung bei der BAFA nicht vor dem 30.12.2022 gestellt haben müssen, bevor Sie eine Förderung im Rahmen von „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es ist grundsätzlich ein Widerspruch gegen den Zuwendungsbescheid möglich.

    Verfahrensablauf

    • Sie erhalten nach der Beantrgung eine Bestätigung und eine Antragsnummer.
    • Mit der Bestätigung und der Antragsnummer können Sie loslegen und die Maßnahme umsetzen.
    • Nach Eingang des BAFA-Zuwendungsbescheids haben Sie dann 24 Monate Zeit, um die Maßnahme (Solarthermieanlage, Wärmepumpe, Biomasseheizung oder Anschluss) umzusetzen.

    Fristen

    Antragsfrist: ab dem 08.06.2023 bis zum 16.11.2023 (Alle bis zum vorläufigen Stopp des Förderprogramms am 16.11.2023 eingegangenen Anträge und die laufenden Verfahren werden aktuell bearbeitet und beschieden. Sie haben den Antrag auf BEG-Förderung bei der BAFA nicht vor dem 30.12.2022 gestellt, bevor Sie eine Förderung im Rahmen von „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ stellen.)

    Bearbeitungsdauer

    8 Wochen

    Kosten

    Verwaltungsgebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Alle bis zum vorläufigen Stopp des Förderprogramms am 16.11.2023 eingegangenen Anträge und die laufenden Verfahren werden aktuell bearbeitet und beschieden. Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden gebeten, die erforderlichen Nachweise nach Erteilung der Zwischenbescheide so umgehend wie möglich über das unten verlinkte Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein einzureichen.
    Aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Anträge nimmt die Bearbeitung aktuell einige Zeit in Anspruch. Wir bitten von Anfragen zum Bearbeitungsstand innerhalb der Bearbeitungsdauer abzusehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein am 02.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 07.09.2023 (von: Bergmann, Katina)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Bergmann, Katina)

    Stichwörter

    Photovoltaik-Balkonanlagen, Klimaschutz, Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarkollektoranlage, Balkonkraftwerk, PV-Balkonanlagen, Wärmenetz, nicht-fossile Heizsysteme

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Metainformation