Investitionsbank Schleswig-Holstein für weitere Förderprogramme
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Zuständigkeit für
Schleswig-Holstein
- Berufliche Aufstiegsfortbildungsförderung beantragen
- Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen
- Förderung von Investitionen zur energetischen Optimierung in Bildungsstätten sowie in Stätten der Jugendarbeit beantragen
- Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger - Förderung für nicht-fossile Heizungssysteme beantragen
- Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger - Förderung für steckerfertige Photovoltaikanlagen beantragen
- Weiterbildung
- Wohnungsbau Förderung von Mietwohnungen