Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger - Förderung für nicht-fossile Heizungssysteme beantragen

    Im Rahmen des Förderprogramms "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für nicht-fossile Heizungssysteme erhalten.

    Beschreibung

    Im Rahmen des Förderprogramms "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" können Sie folgende Fördergegenstände beantragen:

    • Wärmepumpe: max. Förderung 2000 Euro
    • Solarthermieanlage: max. Förderung 900 Euro
    • Anschluss an ein Wärmenetz: max. Förderung 500 Euro
    • Biomasseheizung: max. Förderung 900 Euro

    Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Sie Ihren Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein haben. Außerdem dürfen Sie die Gegenstände nur privat nutzen, aber nicht gewerblich.

    Für alle anderen Fördergegenstände gilt, dass Sie hierfür einen Antrag auf BEG-Förderung bei der BAFA nicht vor dem 30.12.2022 gestellt haben müssen, bevor Sie eine Förderung im Rahmen von "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" stellen.

    Online-Dienst

    Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger - Förderung online beantragen

    ID: L100012_283094858

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Investitionsbank Schleswig-Holstein

    Ansprechpartner

    Investitionsbank Schleswig-Holstein für weitere Förderprogramme

    Adresse

    Hausanschrift

    Zur Helling 5-6

    24143 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 9905-0

    Fax: +49 431 9905-3383

    E-Mail: info@ib-sh.de

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Die Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Sie Ihren Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein haben.
    • Außerdem dürfen Sie die Gegenstände nur privat nutzen, aber nicht gewerblich.
    • Sie benötigen einen Antrag auf BEG-Förderung bei der BAFA nicht vor dem 30.12.2022 gestellt haben müssen, bevor Sie eine Förderung im Rahmen von "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es ist grundsätzlich ein Widerspruch gegen den Zuwendungsbescheid möglich.

    Verfahrensablauf

    • Sie erhalten nach der Beantrgung eine Bestätigung und eine Antragsnummer.
    • Mit der Bestätigung und der Antragsnummer können Sie loslegen und die Maßnahme umsetzen.
    • Nach Eingang des BAFA-Zuwendungsbescheids haben Sie dann 24 Monate Zeit, um die Maßnahme (Solarthermieanlage, Wärmepumpe, Biomasseheizung oder Anschluss) umzusetzen.

    Fristen

    • Sie haben den Antrag auf BEG-Förderung bei der BAFA nicht vor dem 30.12.2022 gestellt, bevor Sie eine Förderung im Rahmen von "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" stellen.

    Bearbeitungsdauer

    8 Wochen

    Kosten

    Verwaltungsgebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Anträge können Sie nur online stellen. Im Onlineportal wird genau beschrieben, wie Sie den Antrag stellen können. Je nachdem, wofür Sie eine Förderung beantragen, sind andere Dinge zu beachten.

    Die Fördergegenstände Solarthermieanlage, Wärmepumpe, Biomasseheizung, Anschluss an ein Wärmenetz beantragen Sie, bevor Sie mit der Umsetzung der jeweiligen Maßnahme beginnen. Zudem müssen Sie einen Antrag im Rahmen der BEG-Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen, bevor Sie den Antrag für das aktuelle Förderprogramm stellen können.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein am 02.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Wärmepumpe, PV-Balkonanlagen, Klimaschutz, Balkonkraftwerk, nicht-fossile Heizsysteme, Wärmenetz, Biomasseheizung, Solarkollektoranlage, Photovoltaik-Balkonanlagen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de