• Jevenstedt (Landkreis Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein)
Anzeige des Informationsbeauftragten Entgegennahme

Informationsbeauftragte für Pharmazieunternehmen mitteilen

Wenn Sie ein pharmazeutischer Unternehmer sind und Fertigarzneimittel in den Verkehr bringen, müssen Sie der zuständigen Behörde eine Informationsbeauftragte oder einen Informationsbeauftragten mitteilen (anzeigen). Zudem ist jede Änderung unverzüglich mitzuteilen.

Beschreibung

Informationsbeauftrage müssen gemäß Arzneimittelgesetz die nötige Sachkenntnis und Zuverlässigkeit besitzen.

Sie sind unter anderem dafür verantwortlich, dass Folgendes mit dem Inhalt der Zulassung oder der Registrierung der Arzneimittel übereinstimmt:

  • die Kennzeichnung,
  • die Packungsbeilage,
  • die Fachinformation und
  • die Werbung.

Sie müssen Ihre Mitteilung an die im jeweilgen Bundesland zuständige Behörde schicken.

Online-Dienst

Informationsbeauftragte Anzeige

ID: L100012_297714014

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 07.02.2024 (von: Bergmann, Katina)

Technisch geändert am 07.02.2024 (von: Bergmann, Katina)

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

Zuständigkeit

An das Landesamt für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein.

Ansprechpartner

Landesamt für soziale Dienste – Abteilung 3: Gesundheits- und Verbraucherschutz

Adresse

Hausanschrift

Gartenstraße 24

24534 Neumünster

Kontakt

Telefon Festnetz: 04321 913-5

Fax: 04321 913-980

E-Mail: post.nms@lasd.landsh.de

Version

Technisch erstellt am 28.03.2018

Technisch geändert am 27.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Arbeitszeugnisse (Kopie)
  • Ausbildungsnachweis  (Kopie)
  • Lebenslauf
  • Führungszeugnis (Kopie)
  • Formular „Erklärung zur Benennung“
  • Verpflichtungserklärung

Voraussetzungen

  • Informationsbeauftragte müssen die notwendige Sachkenntnis und Zuverlässigkeit besitzen.
  • Sachkenntnis haben:
    • Apothekerinnen und Apotheker
    • Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium inklusive Zeugnis über abgelegte Prüfung in Pharmazie, Chemie, Biologie, Human- oder Veterinärmedizin
    • Apothekerassistentinnen und -assistenten
    • Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als technische Assistenten in der Pharmazie, der Chemie, der Biologie, der Human- oder Veterinärmedizin
    • Pharmareferentinnen und Pharmareferenten

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, erhalten Sie mit der Entscheidung über Ihre Anzeige.

Verfahrensablauf

Sie können Informationsbeauftrage per Post mitteilen:

  • Schicken Sie Ihre Mitteilung mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Behörde.
  • Die Behörde prüft die Anzeige formell und auf Vollständigkeit.
  • Sollten Ihre Unterlagen unvollständig sein, bittet Sie die Behörde, fehlende Dokumente nachzureichen.
  • Nach bestandener formeller Prüfung entscheidet die Behörde: Sie kann die Mitteilung bestätigen oder ablehnen.
  • Die Behörde teilt Ihnen die Entscheidung mit.
  • Danach erstellt die Behörde eine Gebührenaufstellung und sendet sie Ihnen mit der Bitte um Zahlung zu.

Fristen

Sie müssen neue Informationsbeauftragte sowie jeden Wechsel im Voraus mitteilen. Unvorhergesehene Wechsel müssen Sie unverzüglich mitteilen.

Hinweise (Besonderheiten)

Bei Verstoß droht ein Bußgeld.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 28.03.2024

Version

Technisch erstellt am 28.08.2023

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Informationsbeauftragte, Anzeigen, Arzneimittelgesetz, Meldung, Arzneimittelhersteller, Informationsbeauftragter, Mitteilung, Mitteilen, melden, Anzeige, Pharmazieunternehmen, AMG

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020