Löschung eines von mehreren betriebenen Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben
Wenn Sie mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben bei der Handwerkskammer eingetragen sind und einzelne dieser gewerblichen Betätigungen nicht fortgeführt werden sollen, müssen Sie deren Löschung beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen sind und einzelne dieser gewerblichen Betätigungen nicht fortgeführt werden sollen, müssen Sie deren Löschung beantragen. Zuständig für die Entgegennahme des Antrags ist die Handwerkskammer, bei der die Registrierung Ihres Betriebs besteht. Antragsberechtigt sind Sie als Betriebsinhaber oder -inhaberin, Gesellschafter oder Gesellschafterin bei Personengesellschaften oder als gesetzliche Vertreter bei Kapitalgesellschaften (z.B. Geschäftsführer oder Geschäftsführerin einer GmbH).
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zuständige Stelle
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
Ansprechpartner
Handwerkskammer Lübeck
Aktuelles
Die Handwerkskammer Lübeck vertritt die Interessen von rund 20.000 Mitgliedsbetrieben im südlichen Schleswig-Holstein. Als zertifiziertes Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum sind wir der Ansprechpartner für alle Handwerksfragen und führender Anbieter handwerksbezogener Aus-, Fort- und Weiterbildungslehrgänge. Nutzen Sie unser Beratungs- und Dienstleistungsangebot.
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Formulare und Downloads finden Sie unter: Formulare und Downloads
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
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Formulare
Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich) (Antragsassistent)
Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft (Antragsassistent)
Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Erlass von Anordnungen (Antragsassistent)
Gaststättenbetrieb: Rücknahme der Erlaubnis (Antragsassistent)
Waffentransport: Erlaubnis (Antragsassistent)
Berufsausbildung: Bestätigung von Ausbildungszeiten (Antragsassistent)
Explosionsgefährliche Stoffe: Anzeige möglicher neuer Stoffe (Antragsassistent)
Überwachung der Berufsbildung (Antragsassistent)
Berufsausbildung: Ausbildungsstätte - Einstellung / Ausbildung untersagen (Antragsassistent)
Versteigerung anzeigen (Antragsassistent)
Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen (Antragsassistent)
Umschulung: Überwachung, Beratung (Antragsassistent)
Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung (Antragsassistent)
Arbeiten in Druckluft: Anzeige (Antragsassistent)
Berufsausbildung: Löschung des Ausbildungsverhältnisses (Antragsassistent)
Handwerksrolle: Eintragung von Amts wegen (Antragsassistent)
Bewachungsgewerbe: Sonstige Bewachungsaufgaben - Erlaubnis (Antragsassistent)
Berufsausbildung: Berufliche Umschulung überwachen (Antragsassistent)
Handwerk: Untersagung der Berufsausbildungsvorbereitung (Antragsassistent)
Versicherungsunternehmen: Erlaubnis zum Betrieb (Antragsassistent)
Elektronischer Antrag für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Plakatierungen (Antragsassistent)
Gaststättenbetrieb: Widerruf der Erlaubnis (Schließungsverfügung) (Antragsassistent)
Meisterprüfung: Befreiung von Prüfungsteilen (Antragsassistent)
Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes (Antragsassistent)
Versicherungsberater / Versicherungsberaterin: Erlaubnis (Antragsassistent)
Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten (Antragsassistent)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Löschung
- Original der Handwerkskarte bei Löschung eines zulassungspflichtigen Handwerks
Formulare
ja
Voraussetzungen
- Bestehende Eintragung mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes.
- Einzelne dieser gewerblichen Betätigungen sollen nicht fortgeführt werden.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Löschung eines Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes muss
- durch den Betriebsinhaber oder die Betriebsinhaberin,
- bei Personengesellschaften durch alle Gesellschafter oder Gesellschafterinnen und
- bei juristischen Personen durch die vertretungsberechtigten Gesellschaftsorgane (z.B. GmbH-Geschäftsführer oder GmbH-Geschäftsführerin)
beantragt werden.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Ihre Eintragung wird umgehend gelöscht, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Die Löschung kann nicht rückwirkend vorgenommen werden, so dass sie frühestens mit dem Datum des Zugangs des Löschungsantrags erfolgen kann.
Kosten
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer
abrufbar ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine besonderen Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen am 08.09.2022
Stichwörter
Genehmigungspflichtiges Handwerk, Handwerkerverzeichnis, zulassungsfreies Handwerk, Verzeichnis Gewerbe, Handwerksregister, Löschen Eintrag, Anzeige der Liquidation, Antrag auf Löschung, Handwerksrolle, handwerksähnliches Gewerbe, Löschung, Anzeige der Beendigung, Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke, Anzeige der Einstellung, Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe, Handwerkskammer, Handwerkerregister, zulassungspflichtiges Handwerk