Eintragung in einem Handwerksregister Löschung eines Handwerks (auf Antrag)

    Löschung eines von mehreren betriebenen Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben

    Wenn Sie mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben bei der Handwerkskammer eingetragen sind und einzelne dieser gewerblichen Betätigungen nicht fortgeführt werden sollen, müssen Sie deren Löschung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen sind und einzelne dieser gewerblichen Betätigungen nicht fortgeführt werden sollen, müssen Sie deren Löschung beantragen. Zuständig für die Entgegennahme des Antrags ist die Handwerkskammer, bei der die Registrierung Ihres Betriebs besteht. Antragsberechtigt sind Sie als Betriebsinhaber oder -inhaberin, Gesellschafter oder Gesellschafterin bei Personengesellschaften oder als gesetzliche Vertreter bei Kapitalgesellschaften (z.B. Geschäftsführer oder Geschäftsführerin einer GmbH).

    Online-Dienst

    Handwerk:digital

    ID: L100012_304746586

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Lübeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Breite Str. 10/12

    23552 Lübeck

    Parkplätze

    • Parkplatz: Zufahrt über Fischergrube.
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Vom ZOB Linie 3, 12 oder 30 Richtung Gustav-Radbruch-Platz bis zur Haltestelle "Koberg"

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Ansprechpartner in den Fachabteilungen Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr Zentrale Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 451 1506-180

    Telefon Festnetz: +49 451 1506-0

    E-Mail: info@hwk-luebeck.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Formulare und Downloads finden Sie unter: Formulare und Downloads

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    Fax: +49 431 530550-99

    E-Mail: info@ea-sh.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Löschung
    • Original der Handwerkskarte bei Löschung eines zulassungspflichtigen Handwerks

    Formulare

    ja

    Voraussetzungen

    • Bestehende Eintragung mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes. 
    • Einzelne dieser gewerblichen Betätigungen sollen nicht fortgeführt werden.  
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Löschung eines Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes muss

    • durch den Betriebsinhaber oder die Betriebsinhaberin,
    • bei Personengesellschaften durch alle Gesellschafter oder Gesellschafterinnen und
    • bei juristischen Personen durch die vertretungsberechtigten Gesellschaftsorgane (z.B. GmbH-Geschäftsführer oder GmbH-Geschäftsführerin)

    beantragt werden.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Eintragung wird umgehend gelöscht, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

    Die Löschung kann nicht rückwirkend vorgenommen werden, so dass sie frühestens mit dem Datum des Zugangs des Löschungsantrags erfolgen kann.

    Kosten

    Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer
    abrufbar ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine besonderen Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen am 08.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Anzeige der Beendigung, Handwerksregister, Antrag auf Löschung, Anzeige der Liquidation, Löschung, Handwerkskammer, Genehmigungspflichtiges Handwerk, zulassungsfreies Handwerk, Handwerkerverzeichnis, handwerksähnliches Gewerbe, Anzeige der Einstellung, Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe, Löschen Eintrag, zulassungspflichtiges Handwerk, Handwerksrolle, Verzeichnis Gewerbe, Handwerkerregister, Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English