• Ratzeburg (Landkreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein)
Anzeige der Bestellung der Betriebsleitung bei der Handwerkskammer Entgegennahme

Neue Betriebsleitung bei der Handwerkskammer melden

Eine neue Betriebsleitung Ihres zulassungspflichtigen Handwerksbetriebs müssen Sie der zuständigen Handwerkskammer melden.

Beschreibung

Änderungen in der Betriebsleitung eines zulassungspflichtigen Handwerksbetriebs sind der Handwerkskammer anzuzeigen. Die Betriebsleitung eines Handwerksbetriebs muss über die fachlichen Voraussetzungen für die Ausübung des zulassungspflichtigen Handwerks verfügen. Dies kann ein Meisterbrief für das jeweilige Handwerk sein, aber auch eine gleichwertige in- oder ausländische Berufsqualifikation beziehungsweise eine Ausnahmebewilligung oder Ausübungsberechtigung.

Als Betriebsleitung kommen sowohl die Inhaber oder Inhaberinnen eines Handwerksbetriebs als auch angestellte Personen in Betracht. In letzterem Fall ist der Eintragungsantrag zusammen mit einer Betriebsleitererklärung sowie ergänzenden Unterlagen einzureichen.

Zu den Aufgaben der Betriebsleitung gehört es unter anderem

  • den technischen Arbeitsablauf zu steuern, zu betreuen und zu überwachen und sich nicht auf die bloße Kontrolle des Arbeitsergebnisses zu beschränken,
  • Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu leiten und erforderliche Anordnungen zu treffen,
  • Mängel der Ausführung der Arbeiten zu verhindern und gegebenenfalls zu korrigieren,
  • dafür zu sorgen, dass Verstöße gegen Rechtsvorschriften oder Betriebsanweisungen unterbleiben,
  • sich regelmäßig zu den einzelnen Arbeitsstellen zu begeben, um die Ausführung der Arbeiten zu überwachen,
  • während der Arbeitszeit ständig verfügbar und bei Eil- und Notfällen kurzfristig erreichbar und einsatzbereit sein.

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Version

Technisch erstellt am 26.07.2024

Technisch geändert am 01.08.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt. Ihre

Ansprechpartner

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Aktuelles

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De-Mail: info@hwk-luebeck.de-mail.de

Internet

Weitere Informationen

Formulare und Downloads finden Sie unter: Formulare und Downloads

Version

Technisch erstellt am 06.07.2009

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

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24114 Kiel

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Kontakt

Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

Fax: +49 431 530550-99

E-Mail: info@ea-sh.de

De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

Formulare

Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich) (Antragsassistent)
Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft (Antragsassistent)
Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Erlass von Anordnungen (Antragsassistent)
Gaststättenbetrieb: Rücknahme der Erlaubnis (Antragsassistent)
Waffentransport: Erlaubnis (Antragsassistent)
Berufsausbildung: Bestätigung von Ausbildungszeiten (Antragsassistent)
Explosionsgefährliche Stoffe: Anzeige möglicher neuer Stoffe (Antragsassistent)
Überwachung der Berufsbildung (Antragsassistent)
Berufsausbildung: Ausbildungsstätte - Einstellung / Ausbildung untersagen (Antragsassistent)
Versteigerung anzeigen (Antragsassistent)
Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen (Antragsassistent)
Umschulung: Überwachung, Beratung (Antragsassistent)
Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung (Antragsassistent)
Arbeiten in Druckluft: Anzeige (Antragsassistent)
Berufsausbildung: Löschung des Ausbildungsverhältnisses (Antragsassistent)
Handwerksrolle: Eintragung von Amts wegen (Antragsassistent)
Bewachungsgewerbe: Sonstige Bewachungsaufgaben - Erlaubnis (Antragsassistent)
Berufsausbildung: Berufliche Umschulung überwachen (Antragsassistent)
Handwerk: Untersagung der Berufsausbildungsvorbereitung (Antragsassistent)
Versicherungsunternehmen: Erlaubnis zum Betrieb (Antragsassistent)
Elektronischer Antrag für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Plakatierungen (Antragsassistent)
Gaststättenbetrieb: Widerruf der Erlaubnis (Schließungsverfügung) (Antragsassistent)
Meisterprüfung: Befreiung von Prüfungsteilen (Antragsassistent)
Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes (Antragsassistent)
Versicherungsberater / Versicherungsberaterin: Erlaubnis (Antragsassistent)
Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten (Antragsassistent)

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

Version

Technisch erstellt am 28.10.2009

Technisch geändert am 25.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Betriebsleitung durch Inhaber oder Inhaberin:

  • Befähigungsnachweis (zum Beispiel Meisterbrief, Ausübungsberechtigung, Ausnahmebewilligung, Technikerzeugnis)
  • Alte Handwerkskarte

Betriebsleitung durch angestellte Person:

  • Befähigungsnachweis (zum Beispiel Meisterbrief, Ausübungsberechtigung, Ausnahmebewilligung, Technikerzeugnis)
  • Arbeitsvertrag, aus dem sich ergeben muss, dass die Betriebsleitung dem Unternehmen während der üblichen Arbeitszeit zur Verfügung steht (Arbeitszeit und Gehalt entsprechend dem Tarifvertrag oder der Branchenüblichkeit). Ist der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin auch fachlich-technische(r) Betriebsleiter oder Betriebsleiterin und außerdem mit mindestens 30 % als Gesellschafter oder Gesellschafterin am Unternehmen beteiligt, genügt die Betriebsleitererklärung.
  • Meldebescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung (Sofortmeldung)
  • Alte Handwerkskarte
     

Formulare

keine

Voraussetzungen

  • Qualifikationsnachweis (Meisterbrief für das jeweilige Handwerk, alternativ gleichwertige in- oder ausländische Berufsqualifikation beziehungsweise eine Ausnahmebewilligung oder Ausübungsberechtigung)
  • Die Betriebsleitung muss dem Unternehmen in gleichem Umfang zur Wahrnehmung ihrer Funktionen zur Verfügung stehen, wie ein Handwerksmeister oder eine Handwerksmeisterin als Inhaber oder Inhaberin des Handwerksbetriebes. Grundsätzlich bedeutet das eine durchgängig ganztägige Beschäftigung.
     

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Unverzügliche Anzeige der Bestellung einer neuen Betriebsleitung.

Bearbeitungsdauer

keine

Kosten

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
 

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen am 08.09.2022

Version

Technisch erstellt am 30.05.2023

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

zulassungspflichtiges Handwerk, Handwerksrolle, Handwerksrolleeintragung, Anzeige des Betriebsleiterwechsels, Eintragung Handwerksrolle, Betriebsverantwortlicher / Betriebsverantwortliche, Betriebsleitung, Handwerksregister, Betriebsleiter, Betriebsleiterin, Handwerksverzeichnis, Befähigungsnachweis, Handwerk, Anmeldung eines Handwerksbetriebes, Betriebsstätte, Handwerkskammer

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020