Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger - Förderung für steckerfertige Photovoltaikanlagen beantragen

    Im Rahmen des Förderprogramms "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für steckerfertige PV-Balkonanalgen erhalten.

    Beschreibung

    Im Rahmen des Förderprogramms "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" können Sie folgende Fördergegenstände beantragen:

    • PV-Balkon-Anlage: max. Förderung 200 Euro

    Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Sie Ihren Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein haben. Außerdem dürfen Sie die Gegenstände nur privat nutzen, aber nicht gewerblich.

    Die PV-Balkonanlage müssen Sie bei der Antragstellung bereits gekauft haben.

    Für alle anderen Fördergegenstände gilt, dass Sie hierfür einen Antrag auf BEG-Förderung bei der BAFA nicht vor dem 30.12.2022 gestellt haben müssen, bevor Sie eine Förderung im Rahmen von "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" stellen.

    Online-Dienst

    Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger - Förderung online beantragen

    ID: L100012_283094858

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Investitionsbank Schleswig-Holstein

    Ansprechpartner

    Investitionsbank Schleswig-Holstein für weitere Förderprogramme

    Adresse

    Hausanschrift

    Zur Helling 5-6

    24143 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 9905-0

    Fax: +49 431 9905-3383

    E-Mail: info@ib-sh.de

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Die Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Sie Ihren Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein haben.
    • Außerdem dürfen Sie die Gegenstände nur privat nutzen, aber nicht gewerblich.
    • Die PV-Balkonanlage müssen Sie bei der Antragstellung bereits gekauft haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es ist grundsätzlich ein Widerspruch gegen den Zuwendungsbescheid möglich.

    Verfahrensablauf

    Wenn eine PV-Balkonanlage gefördert wird, müssen Sie nach der Beantragung nichts weiter tun, als auf eine Rückmeldung zu warten.

    Fristen

    • Die PV-Balkonanlage müssen Sie bei der Antragstellung bereits gekauft haben.

    Bearbeitungsdauer

    8 Wochen

    Kosten

    Verwaltungsgebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Anträge können Sie nur online stellen. Im Onlineportal wird genau beschrieben, wie Sie den Antrag stellen können. Je nachdem, wofür Sie eine Förderung beantragen, sind andere Dinge zu beachten.

    Die Förderung einer PV-Balkonanlage beantragen Sie erst nachdem Sie diese installiert haben.

    Die anderen Fördergegenstände (Solarthermieanlage, Wärmepumpe, Biomasseheizung, Anschluss an ein Wärmenetz) beantragen Sie, bevor Sie mit der Umsetzung der jeweiligen Maßnahme beginnen. Zudem müssen Sie einen Antrag im Rahmen der BEG-Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen, bevor Sie den Antrag für das aktuelle Förderprogramm stellen können.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein am 02.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Wärmenetz, Solarförderung, Photovoltaik-Balkonanlagen, Solarkollektoranlage, nicht-fossile Heizsysteme, Biomasseheizung, Wärmepumpe, Balkonkraftwerk, PV-Balkonanlagen, Klimaschutz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de