Wohngeld Änderung ÄnderungsmitteilungOnline erledigen

    Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen

    Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, müssen Sie bestimmte Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse mitteilen.

    Beschreibung

    Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn

    • sich Ihr Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent erhöht hat,
    • Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) sich um mehr als 15 Prozent verringert hat oder
    • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert hat.

    Wenn sich Ihr Gesamteinkommen dadurch verringert, dass weniger Mitglieder in Ihrem Haushalt zu berücksichtigen sind, kann das auch ein Grund für eine Änderung des Wohngeldes sein.

    Hinweise für Neumünster: Wohngeld-Änderung

    • Weitergehende Informationen zum Thema Wohngeld (z.B. Antworten auf häufig gestellte Fragen, Wohngeld-Rechner, Formulare und Anträge) finden Sie auf der Seite "Wohngeld-Behörde".

    Wir freuen uns, wenn Sie Ihren Antrag online stellen:

    • Mietzuschuss (für Mieter)

    Erstantrag
    Weiterleistungsantrag
    Erhöhungsantrag
    Änderungsmitteilung

    • Lastenzuschuss (für Eigentümer)

    Erstantrag
    Weiterleistungsantrag
    Erhöhungsantrag
    Änderungsmitteilung

    Telefonische Sprechzeiten, an denen der direkte Ansprechpartner erreicht werden kann:

    • wochentags (außer mittwochs) in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr
    • sowie montags, dienstags und donnerstags auch von 14:00 bis 15:00 Uhr

    Online-Dienste

    Wohngeld Lastenzuschuss Änderungsmitteilung

    ID: L100012_285976830

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeld Mietzuschuss Änderungsmitteilung

    ID: L100012_285972989

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Neumünster - Eingliederungshilfe, Wohngeld, BAföG/Soziale Hilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Großflecken 59

    24534 Neumünster

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 4321 942-2293(Eingliederungshilfe, BAföG)

    Fax: +49 4321 942-802155(Wohngeldstelle)

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-0(Zentrale)

    E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de

    E-Mail: wohngeldstelle@neumuenster.de

    Kontaktperson

    • Wohngeld: Buchstaben A - Bie

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2187

    • Wohngeld: Buchstaben Bif - Cl

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2158

    • Wohngeld: Buchstaben Cm - Fr

      Telefon Festnetz: +49 431 942-2294

    • Wohngeld: Buchstaben Fs - Hel

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2299

    • Wohngeld: Buchstaben Hem - J

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2890

    • Wohngeld: Buchstaben K - Kro

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2012

    • Wohngeld: Buchstaben Krp - Mic

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2549

    • Wohngeld: Buchstaben Mid - Pag

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2156

    • Wohngeld: Buchstaben Pah - Sam

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2263

    • Wohngeld: Buchstaben San - Sol

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2845

    • Wohngeld: Buchstaben Som - Va

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2952

    • Wohngeld: Buchstaben Vb - Z

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2747

    Internet

    Stichwörter

    Hilfeplanung, Kriegsopferfürsorge, Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen, pädagogische Frühförderung

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

    • Nachweise über Änderung der Miete oder Belastung
    • Nachweise zum geänderten Einkommen
    • Nachweise zur Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

    Voraussetzungen

    • Ihr Gesamteinkommen muss sich um mehr als 15 % erhöht haben oder
    • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
    • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) hat sich um mehr als 15 % verringert

    Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.

    Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Mitteilung wird unverzüglich geprüft. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

    Längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten.

    Kosten

    kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:

    Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert oder verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen Datenabgleich.

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen Datenabgleich - auch in automatisierter Form - insbesondere mit der Datenstelle der Rentenversicherung, überprüfen.

    Es darf zum Beispiel abgeglichen werden,

    • ob während des Wohngeldbezugs Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) gezahlt wird,
    • ob eine versicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung besteht,
    • oder in welcher Höhe Kapitalerträge zufließen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist.

    Ebenso ist ein Abgleich mit der Meldebehörde zu Meldeanschriften, Wohnungsstatus und Zeitpunkt von Ummeldungen möglich. Zudem besteht die Möglichkeit eines Kontenabrufs beim Bundeszentralamt für Steuern. Verdachtsfälle auf Betrug werden grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

    Durch diese Überprüfungen kann die Wohngeldbehörde zum Beispiel ermitteln,

    • ob Wohngeld mehrfach bezogen wird,
    • ob gleichzeitig zum Ausschluss vom Wohngeld führende Transferleistungen bezogen werden,
    • ob zutreffende Angaben im Wohngeldantrag
      • zum Einkommen aus Erwerbstätigkeit,
      • zum Einkommen aus einer oder mehreren Renten,
      • zum Einkommen aus Kapitalerträgen (Zinsen oder Dividenden) gemacht wurden,
    • ob bei ursprünglicher Arbeitslosigkeit die Zahlung von Arbeitslosengeld eingestellt wurde (zum Beispiel auf Grund der Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit) und
    • ob die ursprüngliche Wohnung, für die Wohngeld geleistet wurde, noch tatsächlich genutzt wird.

    Die Überprüfung ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Bekanntgabe der zugehörigen Wohngeldbewilligung zulässig.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 13.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Verringerung Gesamteinkommen, Lastenzuschuss Änderung, Verringerung Anzahl Haushaltsmitglieder, Zuschuss zur Miete, Wohngeldänderung, Mietzuschuss, Zuschuss zu Lasten, Unterstützung für Wohnkosten, Wohngeldberechtigung Änderung, Wohngeldberechtigte Person, Unterstützung für Miete, Wohngelderhöhung, Erhöhung Anzahl Haushaltsmitglieder, Mietzuschuss Erhöhung, Mietwohnung, Wohngeld, Mieterhöhung, Eigentum Wohnraum, Unterstützung für Eigentum, Lastenzuschuss, Verringerung Miete, Mietzuschuss Änderung, Verringerung Belastung, Lastenzuschuss Erhöhung, Erhöhung Belastung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English