Stadt Neumünster - Eingliederungshilfe, Wohngeld, BAföG/Soziale Hilfen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4321 942-0(Zentrale)
Fax: +49 4321 942-802155(Wohngeldstelle)
Fax: +49 4321 942-2293(Eingliederungshilfe, BAföG)
E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de
E-Mail: wohngeldstelle@neumuenster.de
Internet
Zuständigkeit für
Neumünster
- BAföG für einen Schulbesuch beantragen
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
- Kriegsopferfürsorge
- Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
- Weiterleistung für Wohngeld beantragen
- Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
- Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
Stichwörter
Hilfeplanung, Kriegsopferfürsorge, Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen, pädagogische Frühförderung