Ausländische Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung im Landesdienst Anerkennung

    Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung für eine Tätigkeit als Landesbeamtin oder Landesbeamter beantragen

    Sie können sich Ihre ausländische Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung für eine Beamtentätigkeit in Schleswig-Holstein anerkennen lassen und entsprechend beantragen.

    Beschreibung

    Unterscheidet sich Ihre Berufsqualifikation, die Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat, EWR-Vertragsstaat oder einem durch Abkommen gleichgestellten Staat erworben haben, nicht wesentlich von der Qualifikation des erforderlichen Berufsweges der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein, so können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung anerkennen lassen und entsprechend beantragen.

    Die Prüfung kann in den nachfolgenden Fachrichtungen erfolgen

    • Agrar- und umweltbezogene Dienste
    • Allgemeine Dienste
    • Polizei
    • Feuerwehr
    • Bildung
    • Gesundheits- und soziale Dienste
    • Justiz
    • Technische Dienste
    • Steuerverwaltung
    • Wissenschaftliche Dienste

    Hinweis: In nicht reglementierten Berufen ist eine Anerkennung keine zwingende Voraussetzung für die Berufsausübung. In diesen Berufen können Sie sich direkt auf dem Arbeitsmarkt bewerben und arbeiten.

    Online-Dienst

    Leistung über den Einheitlichen Ansprechpartner beantragen

    ID: L100012_252138538

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 29.01.2020

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an den einheitlichen Ansprechpartner.

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr  

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    Fax: +49 431 530550-99

    E-Mail: info@ea-sh.de

    De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2009

    Technisch geändert am 14.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Dem Antrag sind Bescheinigungen über die Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungsstaat im Original oder als beglaubigte Kopie beizufügen. Dies können sein:

    • erworbenen Ausbildungsnachweise
    • Bescheinigungen über Dauer und Art bisher ausgeübter für die Laufbahn relevanter beruflicher Tätigkeiten
    • eine Bescheinigung des Heimat- oder Herkunftsstaates, aus der hervorgeht, zu welcher Berufsausübung die Ausbildungsnachweise berechtigen
    • Nachweise, aus denen die Ausbildungs- oder Studieninhalte und die Ausbildungsdauer für die Berufsqualifikation hervorgehen
    • Ggf. Erklärung, welche Tätigkeit auf Grundlage der Ausbildungsnachweise in der öffentlichen Verwaltung angestrebt wird
    • Ggf. Erklärung, ob die Anerkennung zu einem früheren Zeitpunkt abgelehnt worden ist
    • Ggf. Erklärung, für welche Laufbahn die Anerkennung beantragt wird

    Sie sind verpflichtet, alle für die Ermittlung der Gleichwertigkeit notwendigen Unterlagen  vorzulegen sowie alle dazu erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

    Formulare

    Sie können die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung mittels Online-Antrag über die einheitlichen Ansprechpartner beantragen.

    Voraussetzungen

    Die Zugangsvoraussetzungen sind abhängig von der gewählten Laufbahn.

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesbeamtengesetz und Laufbahnverordnung des jeweiligen Bundeslandes; Handlungsgrundlagen werden durch Länder ergänzt

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Ausländische Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung im Landesdienst Anerkennung

    Rechtsbehelf

    Sie können Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    Sie stellen einen Antrag auf Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung. Nutzen Sie hierfür am besten den Online-Antrag des einheitlichen Ansprechpartners. Alternativ können Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen auch schriftlich, oder persönlich einreichen.

    Sobald Ihre Antragsunterlagen vollständig vorliegen, nimmt die zuständige Stelle die Prüfung vor, gegebenenfalls fordert sie weitere Unterlagen an.

    Die Prüfung erfolgt nach festgelegten formalen Kriterien (vor allem Inhalt und Dauer der Ausbildung). Ihre Berufserfahrung wird ebenso berücksichtigt wie weitere einschlägige Qualifikationen (vor allem Fort- und Weiterbildungen).

    Sie erhalten über das Ergebnis der Prüfung einen schriftlichen Bescheid. Werden wesentliche Unterschiede in der Berufsqualifikation festgestellt, enthält dieser Bescheid auch Informationen darüber, worin diese Unterschiede bestehen und wie Sie diese ausgleichen können.

    Bearbeitungsdauer

    Die zuständige Stelle muss innerhalb von drei Monaten über die Gleichwertigkeit entscheiden. Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch StK am 02.11.2021

    Version

    Technisch erstellt am 02.11.2021

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Forstverwaltung, technische Dienste, Beamtin, Agrar- und umweltbezogene Diensteverwaltung, öffentlichen Dienst, Justiz, Finanzverwaltung, Steuerverwaltung, Bildung, Feuerwehr, Wissenschaftliche Dienste, Laufbahn, Allgemeine Dienste, Polizei, Kultur, Beamte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020