Landschaftsarchitektin oder Landschaftsarchitekt mit Berufsqualifikation aus dem Ausland Architektenliste (Fachrichtung Landschaftsarchitektur) Eintragung

    Anerkennung als Landschaftsarchitektin oder Landschaftsarchitekt mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen

    Sie möchten als Landschaftsarchitekt/in in Schleswig-Holstein tätig sein? Dann müssen Sie vor Eintragung in die Architektenliste die Anerkennung Ihres ausländischen Studienabschluss beantragen.

    Beschreibung

    Die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt/in“ dürfen Sie nur führen, wenn Sie unter dieser Bezeichnung in die Architektenliste eingetragen sind.

    Der Eintragungsausschuss bei der Architektenkammer Schleswig-Holstein prüft und entscheidet über Ihre Eintragung in die Architektenliste.

    Online-Dienst

    Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

    ID: L100012_252138538

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    Version

    Technisch erstellt am 29.01.2020 (von: Schmidt, Mike)

    Technisch geändert am 26.08.2024 (von: Intemann, Wiebke)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    Fax: +49 431 530550-99

    E-Mail: info@ea-sh.de

    De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2009 (von: Werner Kruse)

    Technisch geändert am 26.11.2024 (von: Intemann, Wiebke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Prüfungszeugnisse, Diplome, Fächer- und Notenübersichten, sonstige Befähigungs-nachweise oder Bescheinigungen über die Berufsfähigkeit – in der Originalsprache und in deutscher Übersetzung
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Lebenslauf
    • eine Meldebescheinigung
    • Nachweis der Tätigkeitsart (z. B. Arbeitsvertrag)

    Hinweise:

    • die deutschen Übersetzungen der Dokumente durch eine/n an einem deutschen Gericht allgemein beeidigte/n Dolmetscherin / Dolmetscher
    • Bitte beachten Sie, dass bei begründeten Zweifeln an der Echtheit der eingereichten Unterlagen unter Umständen eine Echtheitsprüfung erfolgen wird.
    • Amtliche Beglaubigungen von Unterlagen nehmen vor: Gemeindeverwaltungen, Landkreise, untere Verwaltungsbehörden (z.B. Oberbürgermeister/in, Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen), Notare und Gerichte. Andere werden nicht anerkannt.

    Formulare

    Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auf der Internetpräsenz der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein.

    Voraussetzungen

    Den Antrag auf Anerkennung Ihres ausländischen Studienabschlusses in Landschaftarchitektur kann gestellt werden, wenn Sie

    • Ihren Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein haben bzw. die Berufsaufgaben überwiegend in Schleswig-Holstein ausüben und   
    • die Berufsbefähigung zur künstlerischen, technischen und biologisch-ökologischen Freianlagen- und Landschaftsplanung sowie die landschaftspflegerische Begleitplanung innehaben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage beim Verwaltungsgericht.

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle.
    • Diese vergleicht Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation als „Landschaftsarchitektin“ oder „Landschaftsarchitekt“.
    • Im Anschluss erhalten Sie eine schriftliche Entscheidung.
    • Gegebenenfalls sind noch Ausgleichmaßnahmen zu absolvieren. Hierzu erhalten Sie, falls notwendig, entsprechend Rückmeldung.

    Fristen

    Über den Antrag ist innerhalb kürzester Frist, jedoch grundsätzlich spätestens binnen drei Monaten nach Eingang der vollständigen Nachweise zu entscheiden.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein am 20.07.2021

    Version

    Technisch erstellt am 21.07.2021 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 22.11.2024 (von: Bergmann, Katina)

    Stichwörter

    Ausländische Berufsqualifikation anerkennen, Landschaftsarchitekt, Qualifikation, Landschaftsarchitektin, Hochschule, Diplomanerkennung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)