Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen

    Wenn Sie eine Gleichstromanlage oder eine Niederfrequenzanlage mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Ihre Anlage keine anderen behördlichen Genehmigungen erfordert, die den Immissionsschutz betreffen, müssen Sie die Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde anzeigen. Dafür haben Sie bis spätestens 2 Wochen vor Inbetriebnahme Zeit.

    Wenn Sie eine Niederfrequenzanlage mit weniger als 110 Kilovolt in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie erforderliche Unterlagen nur dann einreichen, wenn die zuständige Behörde Sie dazu auffordert.

    Online-Dienst

    Errichtung oder wesentlichen Änderung einer Niederfrequenzanlage online anzeigen

    ID: L100012_263950271

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 5009

    24062 Kiel

    Postfachadresse

    Postfach 7151

    24171 Kiel

    Hausanschrift

    Mercatorstraße 3

    24106 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 431 988-7239

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    E-Mail: schriftgutstelle@mekun.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Anzeige mit den für die Anlage maßgebenden Daten
    • Lageplan

    Voraussetzungen

    • Ihre Anlage überquert oder liegt
      • auf einem Grundstück im Bereich eines Bebauungsplans oder
      • innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils oder
      • auf einem mit Wohngebäuden bebauten Grundstück im Außenbereich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keiner. Da es sich nur um ein Anzeigeverfahren handelt, sind keine rechtlichen Schritte Ihrerseits möglich.

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen die Anzeige mit dem Lageplan schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail bei der zuständigen Behörde ein.
    • Die zuständige Behörde nimmt Ihre Anzeige entgegen und prüft sie.
    • Falls weitere Informationen benötigt werden, kommt die Behörde auf Sie zu.

    Fristen

    Sie müssen die Anzeige bis mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.

    Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

    Sie müssen die Anzeige bis spätestens 2 Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage bei der zuständigen Behörde eingereicht haben. Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang der Anzeige.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig einreichen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 26.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Stichwörter

    Inbetriebnahme Niederfrequenzanlage, Gleichstromanlage, Spannung, Kilovolt, Erdkabel, Leitungen, Inbetriebnahme Gleichstromanlage, Hochspannungsmasten, Meldung, Niederfrequenzanlage, Datenblatt, elektromagnetische Felder, Anmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de