Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
Zuständigkeit für
Schleswig-Holstein
- Anerkennung als Sachverständigenorganisation für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen beantragen
- Anerkennung und Bekanntgabe als Sachverständige oder Sach-verständiger nach Bundesbodenschutzgesetz
- Biotopschutz und Biotoppflege
- Eine Genehmigung für die Errichtung und Betrieb gentechnischer Anlagen beantragen
- Entsorgung von Verkaufsverpackungen: Duales System
- Erlaubniserteilung für nationale Besamungsstationen und nationale Embryo-Entnahmeeinheiten beantragen
- Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Betrieb - Anmeldung
- Hochwasserschutz: Förderung von Maßnahmen
- Immissionsschutz: Sachverständige nach § 29a Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen
- Kfz: Altfahrzeugentsorgung (Verwertungsnachweis)
- Landschaftspflege
- Maßnahmen zur Sicherung des Bestandes zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein
- Naturparke
- Tiere: Eingriffe und Behandlungen an Tieren zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung - Anzeige
- Tiere: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung und Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
- Tierschutzbeauftragte bestellen
- Untersuchungsstellen für den Bereich des BBodSchG Anerkennung
- Wesentliche Änderungen von Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen