Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen

    Wenn Sie eine Gleichstromanlage oder eine Niederfrequenzanlage mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Ihre Anlage keine anderen behördlichen Genehmigungen erfordert, die den Immissionsschutz betreffen, müssen Sie die Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde anzeigen. Dafür haben Sie bis spätestens 2 Wochen vor Inbetriebnahme Zeit.

    Wenn Sie eine Niederfrequenzanlage mit weniger als 110 Kilovolt in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie erforderliche Unterlagen nur dann einreichen, wenn die zuständige Behörde Sie dazu auffordert.

    Online-Dienst

    Anzeige der Errichtung oder wesentlichen Änderung einer Niederfrequenzanlage 26. BImschV

    ID: L100012_263950271

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    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2021 (von: Matschall, Celina)

    Technisch geändert am 11.07.2023 (von: Matschall, Celina)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Ansprechpartner

    Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 5009

    24062 Kiel

    Postanschrift

    Postfach 7151

    24171 Kiel

    Hausanschrift

    Mercatorstraße 3

    24106 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 27.09.2024 (von: Papke, Andrea)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Anzeige mit den für die Anlage maßgebenden Daten
    • Lageplan

    Voraussetzungen

    • Ihre Anlage überquert oder liegt
      • auf einem Grundstück im Bereich eines Bebauungsplans oder
      • innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils oder
      • auf einem mit Wohngebäuden bebauten Grundstück im Außenbereich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keiner. Da es sich nur um ein Anzeigeverfahren handelt, sind keine rechtlichen Schritte Ihrerseits möglich.

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen die Anzeige mit dem Lageplan schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail bei der zuständigen Behörde ein.
    • Die zuständige Behörde nimmt Ihre Anzeige entgegen und prüft sie.
    • Falls weitere Informationen benötigt werden, kommt die Behörde auf Sie zu.

    Fristen

    Sie müssen die Anzeige bis mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.

    Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

    Sie müssen die Anzeige bis spätestens 2 Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage bei der zuständigen Behörde eingereicht haben. Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang der Anzeige.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig einreichen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 26.03.2024

    Version

    Technisch erstellt am 11.09.2020 (von: Schmeets, Angelika)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Erdkabel, Inbetriebnahme Niederfrequenzanlage, Gleichstromanlage, Anmeldung, Inbetriebnahme Gleichstromanlage, Kilovolt, Spannung, Datenblatt, Niederfrequenzanlage, Meldung, Hochspannungsmasten, Leitungen, elektromagnetische Felder

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)