Maßnahmen zur Prävention und Ausgleich bei Schäden durch Wölfe

    Maßnahmen zur Prävention und Ausgleich bei Schäden durch Wölfe

    Auf Antrag können bestimmte Maßnahmen zum Schutz zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein gefördert werden.

    Beschreibung

    Das Land Schleswig-Holstein gewährt nach Maßgabe der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen zur Sicherung des Bestandes zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein (Wolfsrichtlinie) Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen zum Schutz zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein.

    Folgende Maßnahmen können insbesondere gefördert werden:

    1. Maßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz der Wiederbesiedelung, Öffentlichkeitsarbeit,
    2. investive und nicht investive Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden durch Wölfe,
    3. Ausgleich von durch Wölfe entstandenen Schäden, insbesondere an Haustieren.

    Online-Dienst

    Maßnahmen zur Sicherung des Bestandes zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein online beantragen

    ID: L100012_263950273

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).

    Ansprechpartner

    Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 5009

    24062 Kiel

    Postfachadresse

    Postfach 7151

    24171 Kiel

    Hausanschrift

    Mercatorstraße 3

    24106 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 431 988-7239

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    E-Mail: schriftgutstelle@mekun.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kosten und Finanzierungsplan,
    • Erklärung zur Förderung durch andere Stellen,
    • Erklärung, ob allgemein oder für das betreffende Vorhaben ein Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) besteht,
    • bei Zahlungen in Wolfsgebieten ein geeigneter Nachweis über getätigte Präventionsmaßnahmen,
    • Erklärung über die De-minimis-Beihilfen bei Beantragung von Agrarbeihilfen.

    Formulare

    Formloser Antrag

    Rechtsgrundlage(n)

    • Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen zur Sicherung des Bestandes zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein (Wolfsrichtlinie),
    • § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG).

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auf dem Landesportal Landwirtschaft und Umwelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de