• Wrohm (Landkreis Dithmarschen, Schleswig-Holstein)
Maßnahmen zur Prävention und Ausgleich bei Schäden durch Wölfe

Maßnahmen zur Prävention und Ausgleich bei Schäden durch Wölfe

Auf Antrag können bestimmte Maßnahmen zum Schutz zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein gefördert werden.

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein gewährt nach Maßgabe der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen zur Sicherung des Bestandes zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein (Wolfsrichtlinie) Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen zum Schutz zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein.

Folgende Maßnahmen können insbesondere gefördert werden:

  1. Maßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz der Wiederbesiedelung, Öffentlichkeitsarbeit,
  2. investive und nicht investive Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden durch Wölfe,
  3. Ausgleich von durch Wölfe entstandenen Schäden, insbesondere an Haustieren.

Online-Dienst

Maßnahmen zur Sicherung des Bestandes zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein online beantragen

ID: L100012_263950273

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Version

Technisch erstellt am 30.09.2021

Technisch geändert am 11.07.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

An das Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).

Ansprechpartner

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Adresse

Postanschrift

Postfach 5009

24062 Kiel

Postanschrift

Postfach 7151

24171 Kiel

Hausanschrift

Mercatorstraße 3

24106 Kiel

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Kontakt

Internet

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 22.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Kosten und Finanzierungsplan,
  • Erklärung zur Förderung durch andere Stellen,
  • Erklärung, ob allgemein oder für das betreffende Vorhaben ein Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) besteht,
  • bei Zahlungen in Wolfsgebieten ein geeigneter Nachweis über getätigte Präventionsmaßnahmen,
  • Erklärung über die De-minimis-Beihilfen bei Beantragung von Agrarbeihilfen.

Formulare

Formloser Antrag

Rechtsgrundlage(n)

  • Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen zur Sicherung des Bestandes zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein (Wolfsrichtlinie),
  • § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG).

Fristen

Keine

Kosten

Keine

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen finden Sie auf dem Landesportal Landwirtschaft und Umwelt.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 07.06.2012

Technisch geändert am 01.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020