Anpassung von Steuervorauszahlungen Bewilligung
Was können Sie tun, wenn die vom Finanzamt festgesetzten Vorauszahlungen zur Einkommensteuer zu hoch oder zu niedrig sind?
Beschreibung
Die Höhe der Vorauszahlungen ergibt sich grundsätzlich aus dem letzten Einkommensteuerbescheid. Sie bemisst sich grundsätzlich nach dem Ergebnis der letzten Einkommensteuer-Veranlagung. Die Vorauszahlungen können (nach oben oder nach unten) angepasst werden, wenn die voraussichtliche Einkommensteuer des laufenden Jahres davon abweicht.
Vorauszahlungstermine sind der 10. März, der 10. Juni, der 10. September und der 10. Dezember.
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Ihr zuständiges Finanzamt
Ansprechpartner
Finanzamt Saarbrücken I - Außenstelle Völklingen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 09 52
66009 Saarbrücken
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06898 203-01
Finanzamt St. Wendel
Adresse
Postfachadresse
Postfach 12 40
66606 St. Wendel
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06851 804-0
Voraussetzungen
Vorauszahlungen sind nur festzusetzen, wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro für einen Vorauszahlungszeitpunkt betragen. Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen werden gleichmäßig auf die künftigen Vorauszahlungstermine des laufenden Jahres verteilt.
Rechtsgrundlage(n)
§ 37 Einkommensteuergesetz
Verfahrensablauf
Sofern eine Änderung in Betracht kommt, sind dem Finanzamt die geänderten Werte (voraussichtliche Einkünfte, steuermindernde Tatbestände) mitzuteilen. Das Finanzamt entscheidet dann über eine eventuelle Neufestsetzung der Vorauszahlungen.
Die Antragstellung kann schriftlich oder elektronisch über das Portal ELSTER erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Referat B/2 am 28.11.2023
Stichwörter
Einkommensteuer, ELSTER, Steuerbescheid, Einkommen, Einkommensteuererklärung, Nachzahlung, Abschlagszahlung, steuerliche Auswirkungen, Steuervorauszahlung, Vorauszahlung, Körperschaftsteuererklärung