Finanzamt St. Wendel
Aktuelles
Überregionale Zuständigkeiten: Zur Verbesserung der Aufgabenerledigung wurden einige Aufgaben dieses Finanzamtes auf andere Finanzämter übertragen. Die folgenden Aufgaben bzw. Organisationseinheiten sind daher nicht beim Finanzamt St. Wendel angesiedelt. Das zuständige Finanzamt wird Ihnen bei Auswahl der Aufgabe bzw. Organisationseinheit angezeigt. Betriebspüfung für Groß- und Konzernbetriebe (Finanzamt Saarbrücken II) Betriebsprüfung für Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe (Finanzamt Saarbrücken II) Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle (Finanzamt Kusel-Landstuhl) Finanzkasse (Finanzamt Saarlouis) Grunderwerbsteuerstelle (Finanzamt Merzig) Lohnsteueraußenprüfung (Finanzamt Saarbrücken II) Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle (Finanzamt Saarbrücken II) Umsatzsteuersonderprüfung (Finanzamt Saarbrücken II) Veranlagung Körperschaften und Personengesellschaften (Finanzamt Saarbrücken I)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 12 40
66606 St. Wendel
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06851 804-0
Zuständigkeit für
Kreis St. Wendel (Saarland)
- Adress- und Personendaten ändern lassen
- Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kirchenaustritt
- Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kircheneintritt
- Anpassung von Steuervorauszahlungen Bewilligung
- Ansässigkeitsbescheinigung nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung beantragen
- Arbeitslohn aus einem weiteren Arbeitsverhältnis mit Steuerklasse VI besteuern
- Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug Ausstellung
- Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug Ausstellung bei fehlerhaften Meldedaten
- Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug Ausstellung für Arbeitgeber ohne elektronischen Abruf
- Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug beantragen
- Besteuerung des Troncs (Behälter für Zuwendungen für spieltechnisches Personal in der Spielbank) anmelden
- Dauerndes Getrenntleben von Eheleuten sowie von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern führt zur Änderung der Steuerklasse
- Eheschließung führt zur Änderung der Steuerklasse
- Einkommensteuer Festsetzung
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse von eingetragenen Lebenspartnerschaften
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Arbeitnehmer sperren oder freischalten
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Auskunft
- Freibeträge für Kind über 18 Jahren beantragen
- Freibeträge für Kind unter 18 Jahren beantragen
- Gewerbesteuer bezahlen
- Hauptarbeitgeber zuordnen
- Kapitalertragsteuer Befreiung
- Kirchensteuer Festsetzung
- Lohnsteuer anmelden und bezahlen durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
- Nach Tod der Ehepartnerin, des Ehepartners, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners ändert sich langfristig die Steuerklasse; kurzfristig kann die Steuerklasse III beibehalten werden
- Pauschbetrag für behinderte Menschen beantragen
- Pauschbetrag für Hinterbliebene beantragen
- Pauschbetrag für Pflegeperson beantragen
- Steuerabzug bei Bauleistungen Freistellung
- Steueransprüche Erlass
- Steuererklärung Übermittlung
- Steuerfreibeträge Eintragung
- Steuerklasse ändern nach Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft
- Steuerklasse Änderung Alleinerziehende beantragen
- Umsatzsteuer Voranmeldung
- Umsatzsteuerheft beantragen
- Unternehmen oder selbstständige Tätigkeit zur Steuer anmelden
- Unternehmen steuerlich abmelden
- verbindliche Auskunft im Besteuerungsverfahren Erteilung
- Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen