Bescheinigung in kommunalen Steuersachen beantragen
Hinweise für Limbach-Oberfrohna
Beschreibung
Hinweise für Limbach-Oberfrohna
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung in kommunalen Steuersachen (früher: Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Eine Bescheinigung in Steuersachen wird dann benötigt, wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen. Für Steuern, die die Gemeinde oder Stadt festsetzt (zum Beispiel Gewerbesteuer, Grundsteuer), stellt Ihnen diese auf Antrag eine Bescheinigung über die Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten ihr gegenüber aus (Bescheinigung in kommunalen Steuersachen).
Die Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten, insbesondere Ihr Zahlungsverhalten als Steuerpflichtiger* und bezieht sich dabei auf den aktuellen Sachstand unter Berücksichtigung Ihres Verhaltens als Steuerpflichtiger in der Vergangenheit. Die Bescheinigung in Steuersachen wird insbesondere zur Vorlage bei Behörden in Genehmigungsverfahren (zum Beispiel für die Erteilung gewerberechtlicher Erlaubnisse), unter Umständen aber auch zur Vorlage bei öffentlichen wie privaten Auftraggebern benötigt.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
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Ansprechpartner
Stadtkasse Limbach-Oberfrohna (Stadtkasse Limbach-Oberfrohna)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1352
09205 Limbach-Oberfrohna
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3722 78123
E-Mail: kasse@limbach-oberfrohna.de
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- gegebenenfalls: Vollmacht
Voraussetzungen
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keine
Rechtsgrundlage(n)
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- § 3 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsGVBl) i. V. m. § 85 Abgabenordnung
und Nummer 4 Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 1 sowie Nummer 4 AEAO zu § 85 - jeweilige Rechtsnorm, aufgrund derer eine Bescheinigung in Steuersachen zur Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit des Betroffenen gefordert wird
- kommunale Kostensatzung
Rechtsbehelf
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nicht anwendbar
Verfahrensablauf
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Antragsteller und Empfänger der Bescheinigung ist grundsätzlich der Steuerpflichtige selbst. Sie als Steuerpflichtiger können jedoch auch eine Vollmacht erteilen, verbunden mit einer Erklärung, die die Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung von der Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses gegenüber dem Bevollmächtigten entbindet.
- Den Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung in Steuersachen stellen Sie bei der zuständigen Stelle per Post, Fax, E-Mail oder persönlich.
- Soweit für Ihren Ort verfügbar, können Sie den Onlinedienst in Amt24 nutzen (siehe –> Onlineantrag und Formulare).
Die Gemeinde oder Stadt prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen die Bescheinigung per Post zu.
Fristen
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keine
Bearbeitungsdauer
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Sofern die Voraussetzungen vorliegen, wird Ihnen die Bescheinigung kurzfristig erteilt.
Kosten
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Verfahrensgebühr: 15,00 € (Vorauskasse erforderlich)
Hinweise (Besonderheiten)
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Örtliche Besonderheiten: Eine Bearbeitung des Antrages erfolgt erst nach Zahlungseingang auf einem städtischen Konto
Gültigkeitsgebiet
Sachsen