Mietspiegel anfordern
Hinweise für Leipzig
Beschreibung
Hinweise für Leipzig
Mietspiegel nach § 558 c und § 558 d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Mietspiegel werden beispielsweise zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens des Vermieters* herangezogen.
Ein einfacher Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Vermieter und Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist.
Ein qualifizierter Mietspiegel ist hingegen ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretung der Mieter und Vermieter anerkannt worden ist.
Ob und auf welchen Wohnraum der Mietspiegel der jeweiligen Stadt/Gemeinde oder des Gemeindeverbands anwendbar ist, ergibt sich aus den Angaben im Mietspiegel.
Aktualisierung des Mietspiegels
- Einfache Mietspiegel werden in der Regel alle zwei Jahre aktualisiert.
- Qualifizierte Mietspiegel sind nach zwei Jahren an die Marktentwicklung anzupassen und nach vier Jahren neu zu erstellen.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Wohnraumversorgung (Wohnraumversorgung)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: mietspiegel@leipzig.de
E-Mail: soziale.wohnhilfen@leipzig.de
Telefon Festnetz: 0341 123 3997
Telefon Festnetz: 0341 123 9139
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leipzig
keine
Voraussetzungen
Hinweise für Leipzig
- Festlegung, ob und auf welchen Mietwohnraum der Mietspiegel der jeweiligen Stadt/Gemeinde oder des Gemeindeverbandes anwendbar ist (Angaben im Mietspiegel)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Leipzig
- §§ 558 c, d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Mietspiegel; Verordnungsermächtigung und qualifizierter Mietspiegel
- Sächsisches Mietspiegel-Zuständigkeitsgesetz (SächsMsZustG)
Rechtsbehelf
Hinweise für Leipzig
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Hinweise für Leipzig
Je nach Angebot der zuständigen Stelle können Sie den Mietspiegel
- persönlich dort abholen,
- schriftlich, telefonisch oder per E-Mail bestellen oder
- auf den Internetseiten der Behörde herunterladen.
Fristen
Hinweise für Leipzig
keine
Kosten
Hinweise für Leipzig
4 Euro zzgl. 7% Umsatzsteuer und Versandkosten (Gilt nur für Leipzig)
Tipp: Häufig werden die Broschüren als kostenfreier Download auf den Internetseiten der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung angeboten.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Leipzig
- Download der Broschüre, kostenfrei als PDF-Datei unter www.leipzig.de/mietspiegel
- Online-Mietspiegelrechner unter www.leipzig.de/mietspiegel
- Kostenpflichtige Bestellung des Mietspiegel über das Online-Formular oder
- Kauf der Broschüre in der Bürgerinformation im Neuen Rathaus
Gültigkeitsgebiet
Sachsen