• Torgau (Landkreis Nordsachsen, Sachsen)
Insolvenzverfahrensregister Auskunft

Insolvenz-Auskunft beantragen

Sie benötigen Informationen, ob über ein Unternehmen oder eine Person ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder möchten sich über den Stand eines laufenden Verfahrens erkundigen? Bekanntmachungen zu Insolvenzverfahren veröffentlichen die Gerichte im bundesweiten Internetportal. Die Mitteilungen sind dort zeitlich befristet jeden zugänglich.

Beschreibung

Sie benötigen Informationen, ob über ein Unternehmen oder eine Person ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder möchten sich über den Stand eines laufenden Verfahrens erkundigen? Bekanntmachungen zu Insolvenzverfahren veröffentlichen die Gerichte im bundesweiten Internetportal. Die Mitteilungen sind dort zeitlich befristet jeden zugänglich.

Benötigen Sie darüber hinaus nähere Informationen, kann Ihnen das Insolvenzgericht auf Antrag Auskunft geben über:

  • eröffnete und bereits aufgehobene Insolvenzverfahren
  • Insolvenzverfahren, deren Eröffnung mangels Masse zurückgewiesen wurde
  • von Schuldnern gestellte Insolvenzanträge

Das Auskunftsrecht ist jedoch beschränkt. Vom Insolvenzantrag eines Gläubigers* etwa darf das Gericht Sie nur in Kenntnis setzen, wenn dies von besonderem Interesse für den Rechtsverkehr ist (zum Beispiel aufgrund der Anordnung vorläufiger Sicherungsmaßnahmen).

Akteneinsicht

Sind Sie selbst als Gläubiger oder Schuldner an einem Insolvenzverfahren beteiligt, ermöglicht Ihnen das zuständige Insolvenzgericht auf Antrag die Einsicht in die Akten.

Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis

In ein zentrales Schuldnerverzeichnis eingetragen werden Schuldner,

  • die ihrer Pflicht zur Abgabe eines Vermögensverzeichnisses nicht nachgekommen sind,
  • bei denen nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses eine vollständige Befriedigung des Gläubigers nicht zu erwarten ist,
  • die dem Gerichtsvollzieher nicht innerhalb eines Monats nach Abgabe des Vermögensverzeichnisses die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachweisen oder
  • bei denen ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde.

Die Einsicht in das zentrale Schuldnerverzeichnis erfolgt ausschließlich über das Internet.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Online-Dienst

Insolvenzbekanntmachungen (Justizportal des Bundes und der Länder)

ID: L100009_6008263-6000581-null-null-6000298

Online erledigen

Vertrauensniveau

Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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Sprache

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Sprache: de

Ansprechpartner

Amtsgericht Leipzig (Amtsgericht Leipzig)

Adresse

Hausanschrift

Bernhard-Göring-Straße 64

04275 Leipzig

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit (Der Zutritt zum Dienstgebäude ist ab Beginn der ersten Verhandlung bis zum Ende der letzten Verhandlung gewährleistet. Bitte kommen Sie spätestens 30 Minuten vor dem Ende der Sprechzeiten. Mittwochs keine Servicezeit, Teilnahme an öffentlichen Verhandlungen ist jedoch möglich.) Mo 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

Kontakt

Fax: +49 (0)341 4940-600

Telefon Festnetz: +49 (0)341 4940-0

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Für die individuelle Insolvenzauskunft: formloser Antrag

Voraussetzungen

Auskunftsberechtigte
  • Verfahrensbeteiligte
  • Dritte bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

   

Verfahrensablauf

Insolvenzveröffentlichungen

Das Justizportal des Bundes und der Länder enthält neben den allgemeinen Informationen zu Insolvenzverfahren ein bundesweites Verzeichnis der örtlich zuständigen Gerichte.

Antrag auf weitergehende Auskunft

Nähere Auskunft zu einzelnen Insolvenzverfahren beantragen Sie formlos beim zuständigen Insolvenzgericht. Legen Sie neben Ihrem Anliegen Ihr rechtliches Interesse an der Auskunft dar.

Fristen

keine

Kosten

keine

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 06.03.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en