Abfallentsorgung an-, ab und ummelden
Hinweise für Dresden
Beschreibung
Hinweise für Dresden
Der Eigentümer* oder Besitzer eines Grundstücks, auf dem Abfälle anfallen, ist verpflichtet, das Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgungseinrichtung der kreisfreien Stadt beziehungsweise des Landkreises anzuschließen (Anschlusszwang). Der Grundstückseigentümer ist des Weiteren auch für die An- und Abmeldung der Mieter bei der Abfallbehörde verantwortlich..
Wenn Sie Mieter sind, ist Ihr Vermieter (der Grundstückseigentümer) für die Bereitstellung von
- Restabfallbehältern (graue Tonne),
- Bioabfallbehältern (braune Tonne),
- Papier-/Pappe-/Kartonage-(PPK)-Sammelbehältern (blaue Tonne) und
- Wertstoffsammelbehältern (gelbe Tonne oder gelber Sack)
entsprechend der jeweils gültigen Satzung zur Vermeidung, Verwertung und sonstiger Entsorgung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) verantwortlich.
Für die Entsorgung von beispielsweise
- Sperrmüll,
- haushalttypischen elektrischen und elektronischen Groß- und Kleingeräten,
- Fahrzeugteilen,
- Schadstoffen oder Wertstoffen, die in Containern an Sammelplätzen gesammelt werden,
sind Sie selbst zuständig.
Die Entsorgung der Abfälle der Haushalte und der nicht verwertbaren Abfälle des Gewerbes in Sachsen ist Aufgabe der kreisfreien Städte und Landkreise, die für ihr Gebiet jeweils unterschiedliche Regelungen getroffen haben.
Tipp: Über das für Ihre Stadt beziehungsweise Ihren Landkreis geltende System und die einzelnen Bestimmungen können Sie sich auf den Internetseiten Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt näher informieren. Dazu gehören Informationen über
- Abfallgebühren,
- An-, Ab- und Ummeldung von Abfallbehältern (vorgeschriebene Größen, Bestellmöglichkeit),
- Abfallkalender und
- Abfallarten.
Auskünfte und Beratung erhalten Sie auch schriftlich oder telefonisch von den Umwelt- oder Abfallämtern Ihrer Kreis- oder Stadtverwaltung.
Den Abfallkalendern und den Abfallsatzungen kann meistens auch entnommen werden, ob es für gewerbliche Abfälle Sonderregelungen gibt und welche Abfälle von der öffentlichen Entsorgung ausgeschlossen sind beziehungsweise bei besonderen Sammlungen oder auch an Wertstoffhöfen abgegeben werden können.
Auskünfte zu weiteren Entsorgungsregelungen (zum Beispiel für Altpapier, Glas, Problemabfälle/Schadstoffe, Bio- und Grünabfälle, Leichtstoffe, Sperrmüll, Haushaltsgroßgeräte, Elektronikschrott) erteilt Ihnen ebenfalls die zuständige Institution.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
Online-Dienste
Bioabfall - Freistellung von der öffentlichen Sammlung
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Haushaltsgroßgeräte und Sperrmüll anmelden
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Online-Antrag zur Bestellung von blauen Tonnen
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Ansprechpartner
Stadt Dresden, Abt. Abfallwirtschaft/ Stadtreinigung (Stadt Dresden, Abt. Abfallwirtschaft/ Stadtreinigung)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: abfallwirtschaft@dresden.de
Internet
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 351 2612 0
Fax: +49 351 2612 1099
E-Mail: Poststelle.LfULG@smekul.sachsen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
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Antragsformulare (zu beziehen über die zuständige Stelle)
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
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nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Hinweise für Dresden
Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, auf denen Abfälle anfallen, haben bei Ihrem Träger der öffentlichen Abfallentsorgung alle Änderungen betreffend der
- Eigentümerschaft am Grundstück,
- der Anzahl der im Grundstück wohnenden Personen,
- des Bezugs und
- des Wegzugs
bekanntzugeben.
- Bei Übernahme eines Grundstücks sind Sie verpflichtet, die Bereitstellung von Abfallbehältern zu beantragen.
- Für An-, Um- und Abmeldungen bei der Abfallbehörde sind die Antragsformulare, die die Stadtverwaltungen und Landratsämter bereitstellen, zu verwenden.
Informieren Sie sich bitte bei der für Sie zuständigen Stelle über die genauen Erfordernisse.
Fristen
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- Satzung Ihrer kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises zu entnehmen
Hinweis: Erkundigen Sie sich hierüber bitte ebenfalls bei der für Sie zuständigen Stelle.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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-
Gebührenpflichtige Abholung von bis zu 4 m³ pro Halbjahr aus privaten Haushalten
Sperrmüll bis zu einem Volumen von maximal vier Kubikmetern können Sie gegen eine Gebühr (gemäß Abfallwirtschaftsgebührensatzung) ab Haus abholen lassen.
-
Gebührenpflichtige Abholung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
Geräte der Gruppen 1, 2 und 3 (Haushaltsgroß-, Kühlgeräte, Bildschirme, TV-Geräte) können Sie gegen eine Gebühr (gemäß Abfallwirtschaftsgebührensatzung) ab Haus abholen lassen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Sperrmüll:
Füllen Sie bitte das Formular am PC vollständig aus. Auf der letzten Seite des Formulares können Sie Ihre eingegebenen Daten nochmals überprüfen. Die Betätigung des Buttons "Daten abschicken" sendet den Antrag an die Stadtreinigung Dresden GmbH als beauftragten Entsorger. Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse eintragen, erhalten Sie eine Auftragsbestätigung. Der Termin der Abholung, Hinweise zur Bereitstellung des Sperrmülls und zum Gebührenbescheid werden Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Große Haushaltsgeräte:
Füllen Sie das Formular vollständig aus und senden sie es über den Button "Daten abschicken" an die Stadtreinigung Dresden GmbH (analog Sperrmüllabholung siehe oben).
Elektrokleingeräte (wie Fön oder Kaffeemaschine) können Sie bei einer schriftlich bestellten Hausabholung eines Großgerätes mitgeben.
Bioabfall
Freistellung von der Erfassung
Mit diesem Formular können Sie die Freistellung von der Bioabfallsammlung anzeigen. Der Formularassistent unterstützt Sie beim Ausfüllen. Sie können das Formular elektronisch einreichen (siehe oben) oder die PDF am Ende ausdrucken, unterschreiben und per Post/Fax an die eingetragene Adresse senden.
Bei Neuanmeldungen an die Abfallentsorgung ist die Freistellung als Anlage 4 im Anmeldeformular enthalten.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen