Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.
Beschreibung
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen,
- die für den Anspruch wichtig sein können oder
- über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.
Beispiele für Änderungen:
- Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
- Sie ziehen um.
- Sie heiraten.
- Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
- Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
- Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
- Der andere Elternteil ist gestorben.
- Das Kind ist gestorben.
- Das Kind besucht keine Schule mehr.
- Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.
Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Unterhaltsvorschuss-Stelle
Ansprechpartner
Kindschaftsrecht
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Montag 08:30 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 14:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2323(Beistandschaft / Beurkundung)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2328(Unterhaltsvorschuss)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2321(Beistandschaft / Beurkundung)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2335(Unterhaltsvorschuss)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2330(Unterhaltsvorschuss)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2331(Unterhaltsvorschuss)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2327(Unterhaltsvorschuss)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2322(Beistandschaft / Beurkundung)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2325(Beistandschaft / Beurkundung)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2336(Vormundschaft)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2332(Unterhaltsvorschuss)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2329(Unterhaltsvorschuss)
Fax: +49 3491 806-2290
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2337(Vormundschaft)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2338(Vormundschaft)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2339(Vormundschaft)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2334(Unterhaltsvorschuss)
Kontaktperson
Herr Marian Kronbügel
Fax: 03491 806-2297
Telefon Festnetz: 03491 806-2341
Frau Doreen Stiller
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2322
Fax: +49 3491 806-2297
Frau Katharina Hoy
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2321
Fax: +49 3491 806-2297
Frau Nadin Möbes
Fax: +49 3491 806-2297
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2323
Frau Peggy Wergner
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2325
Fax: +49 3491 806-2297
Frau Julia Hahn
Herr Nico Petrik
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2334
Fax: +49 3491 806-2297
Frau Birgit Freßdorf
Fax: +49 3491 806-2297
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2335
Frau Corina Burg
Fax: +49 3491 806-2297
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2329
Herr Brian Kurczyk
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2331
Fax: +49 3491 806-2297
Frau Doreen Hantsche
Fax: +49 3491 806-2297
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2330
Frau Kristin Franke
Fax: +49 3491 806-2297
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2328
Frau Kerstin van der Linde
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2327
Fax: +49 3491 806-2297
Frau Kerstin Seibicke
Fax: +49 3491 806-2297
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2339
Herr Christian Maskos
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2337
Fax: +49 3491 806-2297
Frau Petra Gutzaluk
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2338
Fax: +49 3491 806-2297
Frau Corina Müller
Fax: +49 3491 806-2297
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2336
Frau Franziska Lehmann
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2352
Fax: +49 3491 806-2297
Voraussetzungen
- Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
- Es liegen Änderungen vor.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie teilen der Unterhaltsvorschussstelle Änderungen mit, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Nach Eingang prüft die Unterhaltsvorschussstelle, ob weiterhin ein Anspruch besteht.
Fristen
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.
Sie haben 14 Tage Zeit, um eine Änderung mitzuteilen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 10.07.2023
Stichwörter
Jugendamt, Änderung mitteilen, Alleinerziehend, Unterhaltsvorschuss, Unterhalt